Neue SeminarePersonalratswahl 2024 Wahlvorstandsschulung LPVG NRW

Schulungsanspruch

Grundlagen-Seminare

Für jedes Mitglied des Betriebsrates ist die Erlangung der Grundkenntnisse im Arbeitsrecht und im Betriebsverfassungsrecht notwendig. Um die Betriebsratsarbeit verantwortungsvoll ausführen zu können, ist die Weiterbildung in den Grundlagen dieser Bereiche eine wichtige Voraussetzung.

Die Aneignung der erforderlichen Kenntnisse ist lt. Bundesarbeitsgericht verpflichtend für jedes Mitglied des Betriebsrates.

Auffrischungs-Seminare

Die regelmäßige Auffrischung der Kenntnisse sollte nicht vernachlässigt werden. Häufige Aktualisierungen im Arbeitsrecht führen dazu, dass erlangte Kenntnisse nicht mehr aktuell sind.

Seminare sollten nach einer gewissen Zeit erneut besucht und veraltetes Wissen aufgefrischt werden. Ein aktueller Kenntnisstand ist für die pflichtgemäße Erfüllung der Aufgaben im Betriebsrat unerlässlich.

Seminare zum Betriebsverfassungsrecht

Betriebsverfassungsrechtliche Grundkenntnisse sind eine wichtige Voraussetzung für die Mitwirkung im Betriebsrat. Durch die Teilnahme an entsprechenden Seminaren eignen sich die Mitglieder diese Kenntnisse an.

Seminare zum Thema Arbeitsrecht

Der Anspruch auf Schulung besteht auch für den Bereich Arbeitsrecht. Im Zuge der Mitbestimmung hat der Betriebsrat immer wieder Berührungspunkte mit arbeitsrechtlichen Situationen, wie z. B. Kündigungen oder Einstellungen von Arbeitnehmern. Zur Vermittlung der Grundkenntnisse ist daher der Besuch von Grundlagen-Seminaren zum Thema Arbeitsrecht erforderlich.

Gibt es einen Schulungsanspruch für Ersatzmitglieder?

Es existiert ein Schulungsanspruch im Arbeitsrecht und im Betriebsverfassungsrecht. Dieser Anspruch gilt auch für Ersatzmitglieder, sofern diese häufig und über längere Zeit Mitglieder des Betriebsrates vertreten.

Seminare kurz vor der Betriebsratswahl

Für Mitglieder des Betriebsrats besteht der Anspruch auf Schulung, unabhängig vom Zeitpunkt. Auch kurz vor der Betriebsratswahl können
Schulungen besucht werden um die ordnungsgemäße Ausführung der Tätigkeiten im Betriebsrat zu gewährleisten. Voraussetzung ist, dass die erworbenen Kenntnisse vor der Wahl benötigt werden könnten.

Seminar-Anspruch für Arbeits- und Gesundheitsschutz

Die Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die unter Dauerbelastung stehen, steigt in den vergangenen Jahren stetig. Psycho-somatische Störungen und andere Krankheitsbilder können die Folge sein. Mit dieser Belastung steigt auch der Kostenfaktor für die Betriebe.

Der Betriebsrat spielt in dieser Situation eine bedeutende Rolle. Er soll für ein Arbeitsumfeld sorgen, in dem sich die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wohlfühlen, motiviert und leistungsfähig bleiben. Unfallprävention und Gesundheitsschutz sind weitere Aspekte, die den Betriebsrat und seine Arbeit fordern.

Um sich fehlende Kenntnisse in diesen Bereichen anzueignen, besteht für die Mitglieder des Betriebsrates die Möglichkeit an Seminaren zum Arbeits- und Gesundheitsschutz teilzunehmen. Sind diese Schulungen erforderlich, weil das Grundwissen fehlt, besteht ein Anspruch auf den Besuch dieser Seminare. Dabei haben alle Mitglieder des Betriebsrates den Anspruch auf Teilnahme.

Seminare zum Thema Stress und Burn-Out

Sollte der Betriebsrat durch Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer vermehrt auf Überforderung im Betrieb aufmerksam gemacht werden, entsteht die Erforderlichkeit zur Schulung.

Euer Recht auf Fortbildung – Argumente zum Seminarbesuch