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Arbeitsrecht 4 (AR 4)

Gezielte Vertiefung von arbeitsrechtlichem Wissen

Über dieses Seminar

Mit diesem Seminar erweitern wir unsere Grundlagenreihe im Arbeitsrecht. Die Beurteilung arbeitsrechtlicher Fragen basiert in hohem Maße auf den Entscheidungen der Arbeitsgerichte, insbesondere des Bundearbeitsgerichts. Die wiederrum wird maßgeblich durch Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs bestimmt bzw. beeinflusst. Ein Blick in ein Gesetz reicht selten, um eine Klärung herbeizuführen. Das sogenannte „Richterrecht“ ist von erheblicher Bedeutung.

Das bedeutet für die Mitglieder in den Betriebs- / Personalräten sowie der SBV / MAV, dass sie Kenntnisse über die aktuelle Rechtsprechung benötigen, um kompetent beraten und handeln zu können. Diese Aktualisierung bereits vorhandenen Wissens wird ergänzt durch eine Vertiefung der in den Grundlagenseminaren besprochenen Themen. Dazu gehören u.a. datenschutzrechtliche Aspekte, ebenso wie die Bearbeitung von Fällen aus dem Hinweisgeberschutzsystem.

Dieses Seminar wird mit 14 Stunden von der DGUV als Weiterbildung für zertifizierte Disability Manager (CDMP) anerkannt.

Seminarinhalte

  • Arbeitnehmerdatenschutz
    • Aktueller Stand der Gesetzesinitiative
    • EU DSGVO im Überblick
    • Bundes- und Landesdatenschutz
    • Zulässigkeit von Erhebung, Verwertung und Speicherung von personenbezogenen
      Daten im Arbeitsverhältnis
  • Hinweisgeberschutzgesetz
    • Grundlagen und Verfahrensfragen
    • Umgang mit Hinweisen
    • Schutz von Hinweisgebern und von Betroffenen aus Hinweisen
  • Aktuelle Rechtsprechung zu ausgewählten Themen des Arbeitsrechts
    • Weisungsrecht
    • Mobile Arbeit
    • Urlaub
    • Entgeltfortzahlung
    • Arbeitszeit, Reisezeit

Seminarbeschreibung

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Arbeitsrecht 4 (AR 4)

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Wir weisen hiermit auf die Notwendigkeit einer ordentlichen Beschlussfassung gem. § 37.6 BetrVG, § 179.4 SGB IX, der Vorschriften der Landespersonalvertretungsgesetze bzw. § 46.6 BPersVG sowie für die kirchlichen Bereiche hin.

Für die Jugend- und Auszubildendenvertretung: gemäß § 58 i.V.m. § 42 Abs. 5 LPVG/NW oder § 62 i.V.m. § 46 Abs. 6 BPersVG bzw. § 65 i.V.m. § 37 Abs. 6 BetrVG