Lernunterlagen
Online Wahlvorbereitung - BR-Wahl 2026Grundlagen für Betriebsräte

Betriebsratswahl 2026 - Wahlvorstandsschulung

Unter Berücksichtigung der neuen Rechtsprechung

Über dieses Seminar

Turnusgemäß finden vom 01. März bis 31. Mai 2026 die nächsten Betriebsratswahlen statt. Als gewählte Interessenvertretung setzt sich der Betriebsrat aktiv für die Belange der Belegschaft im Unternehmen ein. Er hat über die Durchführung und Einhaltung geltender Gesetze, Vorschriften und Regelungen zu wachen. Durch seine Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte kann er im Sinne der Belegschaft Einfluss auf wichtige Entscheidungen - wie z.B. bei Kündigungen und Entlassungen - nehmen.

In der Wahlvorstandsschulung gibt es alle dazu erforderlichen Kenntnisse und Unterlagen. So auch ein Wahlpaket, das die Durchführung der Wahl erheblich erleichtert. Es enthält alle für die Betriebsratswahl erforderlichen Formulare, sowie einen digitalen Wahlkalender.

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Der Flyer zum Seminar "Betriebsratswahl 2026 - Wahlvorstandsschulung - Unter Berücksichtigung der neuen Rechtsprechung" mit den kompletten Seminarinhalten:

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Seminarinhalte

  • Der Wahlvorstand: Bestellung und Rechtsstellung, Kündigungsschutz der WV-Mitglieder
  • Aufgaben, Rechte und Pflichten des Wahlvorstands
  • Online- und / oder Präsenzsitzungen
  • Erstellung der Wählerlisten
  • Der Betriebs- und Arbeitnehmerbegriff, aktives und passives Wahlrecht
  • Anzahl BR-Mitglieder, Minderheitengeschlecht
  • Das Wahlausschreiben / Inhalt, Zeitpunkt, Bekanntmachung
  • Wahlvorschläge und Listen
  • Widerspruch, Prüfung und Aushang
  • Einreichung der Vorschläge und Stützunterschriften
  • Die Durchführung der Wahl / Ort und Zeitpunkt
  • Ermittlung und Bekanntgabe des Ergebnisses
  • Die Wahlniederschrift
  • Einberufung und Konstituierung des neuen Betriebsrats
  • Mögliche Anfechtung oder Nichtigkeit der Betriebsratswahl
  • Vorstellung und Erläuterung des Wahlpakets

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Betriebsratswahl 2026 - Wahlvorstandsschulung

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Wir weisen hiermit auf die Notwendigkeit einer ordentlichen Beschlussfassung gem. § 37.6 BetrVG, § 179.4 SGB IX, der Vorschriften der Landespersonalvertretungsgesetze bzw. § 46.6 BPersVG sowie für die kirchlichen Bereiche hin.

Für die Jugend- und Auszubildendenvertretung: gemäß § 58 i.V.m. § 42 Abs. 5 LPVG/NW oder § 62 i.V.m. § 46 Abs. 6 BPersVG bzw. § 65 i.V.m. § 37 Abs. 6 BetrVG