Betriebsrat 3 - Grundlagen der Betriebsratsarbeit (BR 3)
Mitbestimmung auf den Punkt gebracht
Über dieses Seminar
Die Beteiligungsrechte des Betriebsrats sind abgestuft. Wir sprechen von „echter, erzwingbarer Mitbestimmung“, wenn der Arbeitgeber den Betriebsrat über eine beabsichtigte Maßnahme informieren und sich dann mit ihm einigen muss, bevor er diese Maßnahme durchführt. Die Einigung sollte in Form einer Betriebsvereinbarung niedergelegt werden. In diesen Fällen kann auch der Betriebsrat die Initiative ergreifen. Und wenn man sich trotz allem nicht einig wird, dann kann ein Einigungsstellenverfahren eingeleitet werden.
Theoretisch… Doch in welchen Fällen hat der Betriebsrat eine „echte, erzwingbare Mitbestimmung“? Die Teilnehmenden wissen nach dem Seminar, in welchen Angelegenheiten es Mitbestimmung gibt, wo das geregelt ist und wie diese gesetzlichen Vorgaben zu verstehen sind.
Wie in allen unseren Grundlagenseminaren legen wir großen Wert auf Praxisbezug. Die Themen werden anhand betrieblicher Beispiele besprochen.
Seminarinhalte
Tarif- und Gesetzesvorrang gem. § 77, Abs. 3 BetrVG und § 87, Abs. 1 BetrVG: Bedeutung und
Konsequenzen für die Regelungsmöglichkeiten im Betrieb / Mitbestimmung des Betriebsrats
Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten gem. § 87 BetrVG, wie z.B.
Verhalten und Ordnung im Betrieb
Technische Überwachung von Leistung und Verhalten
Regelungen zur Arbeitszeit
Überblick über weitere wichtige Mitbestimmungsrechte
Durchsetzung der Mitbestimmungsrechte
Das Arbeitsgerichtsverfahren: Bei Missachtung der BR-Rechte
Die Einigungsstelle: Bei Nichteinigung in mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten
Die Information der Belegschaft
Rechtliche Grundlagen und Möglichkeiten der betrieblichen Öffentlichkeitsarbeit