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Arbeitsrecht 3 (AR 3)

Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Über dieses Seminar

Im letzten Teil unserer Seminarreihe werden die arbeitsrechtlichen Aspekte im Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen vermittelt. Der Schwerpunkt liegt auf dem Thema Kündigung: ob
verhaltens-, personen- oder betriebsbedingt. Als betriebliche Interessenvertretung gibt es hier wichtige Anhörungs- und Beteiligungsrechte. Doch das Arbeitsverhältnis kann auch durch einen Aufhebungsvertrag oder Tod beendet werden. Je nachdem aus welchem Grund und wie das Arbeitsverhältnis beendet wird, sind die Konsequenzen bzw. die Ansprüche, die eventuell noch bestehen, ganz unterschiedlich. Hier verändert sich die Rechtsprechung immer wieder.

Was in welchem Fall zu beachten ist, wird im Seminar anhand von Beispielen aus der Praxis vermittelt.
Der Besuch der Verhandlungen am BAG wird von dem Referenten vorbereitet, so dass ein gutes Verständnis für die Fälle gewährleistet ist.
Ein besonderes Highlight dieses Seminars ist der Besuch einer Senatssitzung beim Bundesarbeitsgericht (BAG).

Dieses Seminar wird mit 20 Stunden von der DGUV als Weiterbildung für zertifizierte Disability Manager (CDMP) anerkannt.

Unsere Grundlagenseminare bilden eigenständige Schwerpunkte und können in beliebiger Reihenfolge besucht werden.

Seminarinhalte

  • Unterschiedliche Kündigungsgründe und Kündigungsarten
    o Verhaltensbedingte Kündigung und Abmahnung
    o Betriebsbedingte Kündigung (die »freie« Unternehmerentscheidung, Sozialauswahl)
    o Personenbedingte Kündigung (Krankheit und BEM)
    o Änderungskündigung
  • Die ordentliche Kündigung
    o Inhalt, Form und Zugang der Kündigungserklärung
    o Gesetzliche, tarifliche und vertragliche Kündigungsfristen
  • Die außerordentliche (fristlose) Kündigung
    o Der wichtige Grund, Fristen und Anhörung Betroffener
  • Der Aufhebungsvertrag
    o Abschluss und Inhalt des Aufhebungsvertrages
  • Beteiligung des Betriebs- / Personalrates bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen
    o Ordnungsgemäß begründeter Widerspruch / Bedenken und seine Rechtsfolgen
  • Besuch des Bundesarbeitsgerichts
    o Inhaltliche Begleitung und Erörterung der Verfahren

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Arbeitsrecht 3 (AR 3)

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Wir weisen hiermit auf die Notwendigkeit einer ordentlichen Beschlussfassung gem. § 37.6 BetrVG, § 179.4 SGB IX, der Vorschriften der Landespersonalvertretungsgesetze bzw. § 46.6 BPersVG sowie für die kirchlichen Bereiche hin.

Für die Jugend- und Auszubildendenvertretung: gemäß § 58 i.V.m. § 42 Abs. 5 LPVG/NW oder § 62 i.V.m. § 46 Abs. 6 BPersVG bzw. § 65 i.V.m. § 37 Abs. 6 BetrVG