Betriebsrat 1 - Grundlagen der Betriebsratsarbeit (BR 1)
Basiswissen und Handlungssicherheit für den Einstieg in die BR-Arbeit
Über dieses Seminar
Was sollte ein neues BR-Mitglied nach dem ersten Grundlagenseminar unbedingt wissen? Wir meinen, es sollte die Voraussetzungen für rechtssicheres Handeln kennen und, wenn im Rahmen der BR-Arbeit eine Frage auftaucht, wissen, ob der BR hier Einfluss nehmen kann oder nicht. Wir tauschen uns über Ziele der BR -Arbeit aus und auch darüber was eine verantwortungsvolle BR-Arbeit ausmacht. Unser Ziel ist klar definiert: (Rechts-) Sicherheit im Handeln und solides Basiswissen, um schnell und kompetent in die BR-Arbeit einsteigen zu können. Wie in allen unseren Grundlagenseminaren legen wir großen Wert auf Praxisbezug. Dieses Seminar sollte der Auftakt für den Besuch weiterer Grundlagenseminare sein.
Wie in allen unseren Grundlagenseminaren legen wir großen Wert auf Praxisbezug. Die Themen werden anhand betrieblicher Beispiele besprochen.
Dieses Seminar sollte der Auftakt für den Besuch weiterer Grundlagenseminare sein. Unsere Grundlagenseminare bilden eigenständige Schwerpunkte und können nach der Teilnahme des BR 1 besucht werden.
Info-Download
Der Flyer zum Seminar "Betriebsrat 1 - Grundlagen der Betriebsratsarbeit (BR 1) - Basiswissen und Handlungssicherheit für den Einstieg in die BR-Arbeit" mit den kompletten Seminarinhalten:
Einführung in die Systematik des Arbeits- und Betriebsverfassungsrechts
o Umgang mit Gesetzen und Kommentaren
o Die Grenzen der Mitbestimmung und der Tarifvorrang gem. § 77, 3 BetrVG
o Die Hierarchie der Rechtsnormen
Geschäftsführung des BRs: Sitzungen, Beschlüsse, Freistellung etc.
Rechte und Pflichten als „normales“ BR-Mitglied
o Freistellung von der Arbeit, Verschwiegenheitspflicht, Benachteiligungsverbot, Schulungsansprüche etc.
gem. u. a. §§ 37, 79, 75 BetrVG
Die allgemeinen Aufgaben des Betriebsrats gem. § 80 BetrVG
Überblick über die Rechte und Beteiligungsmöglichkeiten des Betriebsrats
o Informationsrechte u. a. gem. § 80 BetrVG
o Mitbestimmungsrechte in soz. und pers. Angelegenheiten u. a. gem. §§ 87, 99 ff., 102 BetrVG
o Rechtl. Durchsetzungsmöglichkeiten von BR-Rechten: Das arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren
und die Einigungsstelle gem. §§ 23, 76 BetrVG