Lernunterlagen
Neue SeminareGrundlagen für Personalräte

Betriebsverfassungsrecht: Auffrischung

Vorhandenes Wissen aktualisieren

Über dieses Seminar

Viele BR-Mitglieder haben alle Grundlagenseminare zum Betriebsverfassungs- und zum Arbeitsrecht besucht. Die Arbeit im Betriebsrat läuft eigentlich auch ganz gut. Doch dann und wann ist nicht mehr so ganz klar, was denn jetzt betriebsverfassungsrechtlich Sache ist. Es hat ja doch die eine oder andere Änderung in der Rechtsprechung gegeben. Das letzte Seminar ist auch schon verdammt lang her…
In diesem Seminar diskutieren erfahrene BR-Mitglieder aktuelle Fälle aus der betrieblichen Praxis. Dieses Seminar ist etwas für Betriebsräte, die sich nicht auf einmal erworbenem Wissen ausruhen möchten und die „grauen Zellen“ mal wieder so richtig in Schwung bringen wollen.
Alle Themen werden vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtsprechung diskutiert und erläutert.

Seminarinhalte

  • Geschäftsführung des BRs
  • Rechte und Pflichten der einzelnen BR-Mitglieder
  • Schulungs- und Freistellungsansprüche
  • Informationsrechte des BRs
  • Mitbestimmung in sozialen und personellen Angelegenheiten
  • Durchsetzung von BR-Rechten: Einigungsstelle und Beschlussverfahren

Seminarbeschreibung herunterladen

Seminarbeschreibung (PDF)

X

Teilnehmer {number}

(Bitte ankreuzen)
(Bitte ankreuzen)

Für dieses Seminar anmelden

Vielen Dank für deine Anmeldung.
Wir werden diese schnellstmöglichst bearbeiten.

  • Bitte fülle alle rot markierten Felder aus und kontrolliere diese auf Richtigkeit.

Bitte fülle alle rot markierten Felder aus und kontrolliere diese auf Richtigkeit.

Leider kann deine Anfrage derzeit nicht verarbeitet werden. Bitte kontaktiere uns telefonisch um das Seminar zu buchen. Vielen Dank für dein Verständnis.

Mit einem * markierte Felder sind Pflichtfelder.

Betriebsverfassungsrecht: Auffrischung

Mögliche Termine werden abgefragt.

Unternehmensanschrift


Rechnungsanschrift


Wir weisen hiermit auf die Notwendigkeit einer ordentlichen Beschlussfassung gem. § 37.6 BetrVG, § 179.4 SGB IX, der Vorschriften der Landespersonalvertretungsgesetze bzw. § 46.6 BPersVG sowie für die kirchlichen Bereiche hin.

Für die Jugend- und Auszubildendenvertretung: gemäß § 58 i.V.m. § 42 Abs. 5 LPVG/NW oder § 62 i.V.m. § 46 Abs. 6 BPersVG bzw. § 65 i.V.m. § 37 Abs. 6 BetrVG