Lernunterlagen
Neue SeminareGrundlagen für Personalräte

Jugend- und Auszubildendenvertretung 2 (JAV 2)

Von der einfachen Beteiligung bis zur Mitbestimmung

Über dieses Seminar

Wenn Du Dich entschieden hast, Dich in die JAV wählen zu lassen, dann willst Du etwas bewegen. Du willst mitmischen und etwas für die Azubis im Betrieb / der Dienststelle erreichen. Dabei kannst Du weitestgehend Deinem Bauchgefühl folgen. Oder Du kannst mit dem notwendigen Wissen Deine Rechte als JAV richtig einschätzen, nutzen und an den richtigen Hebeln ansetzen. Genau hierum geht es in diesem JAV-Seminar, das die betriebliche Mitbestimmung in den Mittelpunkt stellt.
Die zentrale Frage lautet: Wo im Betrieb / in der Dienststelle kann die JAV wie stark Einfluss nehmen? Die Mischung macht’s: Bauchgefühl, Herz, Verstand und Wissen.

Dieses Seminar vermittelt erforderliche Kenntnisse über die gesetzlichen Beteiligungsrechte im Betrieb.
Die Teilnahme an einem JAV 1-Seminar ist keine Voraussetzung.

Seminarinhalte

  • Die Mitbestimmung und ihre Verfahren gemäß BPersVG / LPVG NRW / BetrVG
  • Das Mitwirkungsrecht gemäß BPersVG / LPVG NRW / BetrVG
  • Das Anhörungsrecht gemäß BPersVG / LPVG NRW / BetrVG
  • Initiativrecht der JAV / BR / PR
  • Die Betriebs- / Dienstvereinbarung
  • Entwicklung von Handlungsstrategien

Seminarbeschreibung herunterladen

Seminarbeschreibung (PDF)

X

Teilnehmer {number}

(Bitte ankreuzen)
(Bitte ankreuzen)

Für dieses Seminar anmelden

Vielen Dank für deine Anmeldung.
Wir werden diese schnellstmöglichst bearbeiten.

  • Bitte fülle alle rot markierten Felder aus und kontrolliere diese auf Richtigkeit.

Bitte fülle alle rot markierten Felder aus und kontrolliere diese auf Richtigkeit.

Leider kann deine Anfrage derzeit nicht verarbeitet werden. Bitte kontaktiere uns telefonisch um das Seminar zu buchen. Vielen Dank für dein Verständnis.

Mit einem * markierte Felder sind Pflichtfelder.

Jugend- und Auszubildendenvertretung 2 (JAV 2)

Mögliche Termine werden abgefragt.

Unternehmensanschrift


Rechnungsanschrift


Wir weisen hiermit auf die Notwendigkeit einer ordentlichen Beschlussfassung gem. § 37.6 BetrVG, § 179.4 SGB IX, der Vorschriften der Landespersonalvertretungsgesetze bzw. § 46.6 BPersVG sowie für die kirchlichen Bereiche hin.

Für die Jugend- und Auszubildendenvertretung: gemäß § 58 i.V.m. § 42 Abs. 5 LPVG/NW oder § 62 i.V.m. § 46 Abs. 6 BPersVG bzw. § 65 i.V.m. § 37 Abs. 6 BetrVG