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Jugend- und Auszubildendenvertretung 3 (JAV 3)

Rechte und Pflichten in der Berufsausbildung

Über dieses Seminar

Wenn ihr Euch für die Interessen der Azubis in Eurem Betrieb bzw. in eurer Dienststelle einsetzt, dann geht es mit großer Wahrscheinlichkeit oft um Fragen, die die Rechte und die Pflichten in der Ausbildung betreffen. Egal, ob es dabei um die im Betrieb / in der Dienststelle oder in der Berufsschule geht: Muss ich die Werkstatt fegen? Kann mir der Meister Überstunden anordnen? Muss ich übernommen werden? Und so weiter.

Deshalb ist es wichtig, sich in den Gesetzen und Vorschriften auszukennen, die das Ausbildungsverhältnis betreffen und zu wissen, in welchem Verhältnis diese gesetzlichen Regelungen zum Ausbildungsvertrag stehen. Hier geht es nicht um die Rechte der JAV, sondern um die der Azubis. Es sind persönliche, individuelle Rechte. Wir sprechen hier vom sogenannten Individual(arbeits-)recht.
Dieses Seminar vermittelt erforderliche Grundkenntnisse zur Durchführung der JAV-Arbeit. Eine Teilnahme an einem JAV 1- oder JAV 2-Seminar ist keine Voraussetzung.

Seminarinhalte

  • Rechte und Pflichten der Auszubildenden
  • Der Ausbildungsvertrag und seine rechtlichen Konsequenzen
  • Berufsschule und die Einflussmöglichkeiten der JAV
  • Kündigung während und nach der Probezeit
  • Arbeitszeit, Überstunden und Urlaub
  • Wo steht was? Wie finde ich was?
  • Wen kann ich als JAV zur Unterstützung ansprechen?
  • Aktuelle Rechtsprechung

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Jugend- und Auszubildendenvertretung 3 (JAV 3)

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Wir weisen hiermit auf die Notwendigkeit einer ordentlichen Beschlussfassung gem. § 37.6 BetrVG, § 179.4 SGB IX, der Vorschriften der Landespersonalvertretungsgesetze bzw. § 46.6 BPersVG sowie für die kirchlichen Bereiche hin.

Für die Jugend- und Auszubildendenvertretung: gemäß § 58 i.V.m. § 42 Abs. 5 LPVG/NW oder § 62 i.V.m. § 46 Abs. 6 BPersVG bzw. § 65 i.V.m. § 37 Abs. 6 BetrVG