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Fachwissen für die Jugend- und Auszubildendenvertretungen

Kompaktseminar für JAV-Mitglieder

Über dieses Seminar

Ganz gleich, ob Du neugewählt bist oder schon Erfahrungen mit der JAV sammeln durftest: es gibt immer wieder neue Herausforderungen in der Amtszeit einer JAV. Mit diesem, speziell aus den bisherigen Teilnehmerwünschen entwickelten Seminar, möchten wir Dir weiteres Fachwissen mit auf den Weg geben.

So gibt es Themen in der Dienststelle / im Betrieb, in denen die JAV laut den gesetzlichen Vorschriften grundlegend beteiligt ist. Hierzu gehören u. a. die Übernahme der Auszubildenden, die Qualität der Ausbildung, Informationspolitik der JAV, Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikation mit dem Personalrat / Betriebsrat / MAV und der Dienststellenleitung oder dem Arbeitgeber (z. B. in Vierteljahresgesprächen, Monatsgesprächen und in Versammlungen). Auch die Teilnahme an Vorstellungsgesprächen (gesetzliche Teilnahme nach LPVG NRW, verhandelbare Teilnahme nach BetrVG) bedarf fachlichen Wissens. Für diese Themen geben wir Euch konkrete Handlungstipps mit auf den Weg. Wir beleuchten die rechtlichen Grundlagen, schauen uns best practice Beispiele an und erarbeiten Handlungsstrategien für Eure Dienststellen und Betriebe.

Dieses Seminar vermittelt erforderliche Grundkenntnisse zur Durchführung der JAV-Arbeit. Die Teilnahme an den Seminaren JAV 1, 2 oder 3 sind keine Voraussetzung.

Seminarinhalte

• Umsetzung der Beteiligungsrechte zur Übernahme der Auszubildenden
• Mitarbeit zur Qualität in der Ausbildung – Beteiligungsmaßnahmen, Initiativanträge
• Rechtssichere Begleitung von Vorstellungsgesprächen – Aufgaben und Rollenverständnis
• Informationspolitik
• Öffentlichkeitsarbeit einer JAV
• Möglichkeiten und Risiken der Öffentlichkeitsarbeit über Social Media
• Präsentationskompetenzen für Versammlungen
• Gesprächs- und Verhandlungsstrategien

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Fachwissen für die Jugend- und Auszubildendenvertretungen

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Wir weisen hiermit auf die Notwendigkeit einer ordentlichen Beschlussfassung gem. § 37.6 BetrVG, § 179.4 SGB IX, der Vorschriften der Landespersonalvertretungsgesetze bzw. § 46.6 BPersVG sowie für die kirchlichen Bereiche hin.

Für die Jugend- und Auszubildendenvertretung: gemäß § 58 i.V.m. § 42 Abs. 5 LPVG/NW oder § 62 i.V.m. § 46 Abs. 6 BPersVG bzw. § 65 i.V.m. § 37 Abs. 6 BetrVG