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Neue SeminareGrundlagen für Personalräte

Arbeitsrecht 1 (AR 1)

Einstiegsseminar: Arbeitsrecht für die betriebliche Interessenvertretung

Über dieses Seminar

In den Arbeitsrechtseminaren geht es um alle Aspekte des Arbeitsverhältnisses, also um die Rechte und Pflichten der einzelnen Beschäftigten. Von A, wie Arbeitsvertrag bis Z, wie Zwischenzeugnis. Für Betriebs- und Personalräte sind diese Kenntnisse zwingend erforderlich, um im Betrieb die Arbeitnehmer*innen kompetent beraten und im Gremium sachgerecht entscheiden zu können.

In diesem Grundlagenseminar wird das Basiswissen des Arbeitsrechts vermittelt. Dazu gehört das Wissen, welche Gesetze bzw. Rechtsnormen gelten und was im Zweifelsfall gilt. Spannend wird es meist, wenn es um das Verhältnis von Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen und dem individuellen Arbeitsvertrag geht. Außerdem wird an praktischen Beispielen erläutert, wie ein Arbeitsgerichtsverfahren abläuft und was dazu notwendig ist.

Unsere Grundlagenseminare bilden eigenständige Schwerpunkte und können in beliebiger Reihenfolge besucht werden.

Das Seminar wird durch einen Besuch einer Verhandlung beim Arbeitsgericht oder beim Landesarbeitsgericht abgerundet.

Dieses Seminar wird mit 20 Stunden von der DGUV als Weiterbildung für zertifizierte Disability Manager (CDMP) anerkannt.

 

Seminarinhalte

  • Entwicklung und Konzeption des Arbeitsrechts
  • Die Systematik
    o Vom Weisungsrecht zur Europäischen Menschenrechtscharta
  • Von der Planung über die Stellenausschreibung bis zur Einstellung
    o Das Vorstellungsgespräch und die Vertragsverhandlungen
    o Arbeitsvertrag und Klauseln, Nachweisgesetz
  • Befristungsrecht
  • Arbeitnehmerüberlassung
  • Haupt- und Nebenpflichten im Arbeitsverhältnis
    o Leistungspflicht
    o Beschäftigungs- und Fürsorgepflicht
    o Treue- und Verschwiegenheitspflicht
  • Das Verfahren vor dem Arbeitsgericht
    o Aufbau und Zusammensetzung der Arbeitsgerichte
    o Vertretung vor den Arbeitsgerichten und Kosten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens
  • Besuch einer Verhandlung vor dem Arbeitsgericht - Besprechung und Erläuterung

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Arbeitsrecht 1 (AR 1)

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Wir weisen hiermit auf die Notwendigkeit einer ordentlichen Beschlussfassung gem. § 37.6 BetrVG, § 179.4 SGB IX, der Vorschriften der Landespersonalvertretungsgesetze bzw. § 46.6 BPersVG sowie für die kirchlichen Bereiche hin.

Für die Jugend- und Auszubildendenvertretung: gemäß § 58 i.V.m. § 42 Abs. 5 LPVG/NW oder § 62 i.V.m. § 46 Abs. 6 BPersVG bzw. § 65 i.V.m. § 37 Abs. 6 BetrVG