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Tarifverträge im öffentlichen Dienst – TVÖD / TV-L

Grundlagenwissen

Über dieses Seminar

Selbstverständlich gelten im öffentlichen Dienst viele Gesetze und Verordnungen, die auch in anderen, z. B. privatrechtlichen Betrieben, gelten. Doch der Tarifvertrag Öffentlicher Dienst (TVöD) und weitere Spartentarifverträge regeln darüber hinaus spezielle Aspekte des Arbeitslebens im öffentlichen Dienst. Außerdem gibt es hier viele Regelungen (Öffnungsklauseln), die den betrieblichen Interessenvertretungen Spielräume ermöglichen oder zu betrieblichen Regelungen verpflichten.

Die Themen reichen hier von Entgeltfragen, über den Urlaubsanspruch und das Haftungsrecht, bis hin zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Wie diese Spielräume klug genutzt und im Verhältnis zu anderen Rechtsnormen (Gesetze, Arbeitsverträge etc.) rechtssicher angewendet werden können, wird im Seminar praxisnah erläutert.

Bitte bei der Anmeldung den für die Dienststelle / Betrieb gültigen Sparten oder Flächentarifvertrag angeben.

Seminarinhalte

  • Geltungsbereich und Struktur des TVöD sowie der Spartentarifverträge
  • Allgemeine Arbeitsbedingungen im TVöD
  • Arbeitsverträge gestalten, Befristungen
  • Umsetzung, Versetzung, Abordnung, Personalgestellung
  • Arbeitszeitgestaltung, Arbeitszeitkonten
  • Ein- und Umgruppierung, Höhergruppierung / Herabgruppierung
  • Weitere Entgeltbestandteile
  • Jahressonderzahlung
  • Leistungsentgelt im TVöD
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses
  • Betriebs- und Dienstvereinbarung unter tariflichen Öffnungsklauseln bewerten

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Tarifverträge im öffentlichen Dienst – TVÖD / TV-L

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Wir weisen hiermit auf die Notwendigkeit einer ordentlichen Beschlussfassung gem. § 37.6 BetrVG, § 179.4 SGB IX, der Vorschriften der Landespersonalvertretungsgesetze bzw. § 46.6 BPersVG sowie für die kirchlichen Bereiche hin.

Für die Jugend- und Auszubildendenvertretung: gemäß § 58 i.V.m. § 42 Abs. 5 LPVG/NW oder § 62 i.V.m. § 46 Abs. 6 BPersVG bzw. § 65 i.V.m. § 37 Abs. 6 BetrVG