Das Landespersonalvertretungsgesetz 3 – Grundlagen LPVG 3
Dienstvereinbarungen rechtssicher verhandeln und gestalten
Über dieses Seminar
Die Dienstvereinbarung ist das vorgesehene Vertragswerk zwischen Personalvertretung und Dienststellenleitung, um die Rechte und Pflichten Dritter zu regeln. Das ist nicht mal so eben im Vorbeigehen zu machen, denn so eine Vereinbarung muss später in der Praxis funktionieren und verständlich sein. Unterschiedliche Auslegungsmöglichkeiten und Interpretationen sollten vermieden werden. Besonders deshalb ist eine zielgerichtete, systematische und rechtliche Vorbereitung unerlässlich. Auch für den Fall, dass man sich in Verhandlungen nicht einig wird und ein Einigungsstellenverfahren eingeleitet wird.
Deshalb verbinden wir in diesem Seminar Theorie und Praxis auf das Engste. Erst werden die rechtlichen Grundlagen besprochen, um danach in einem Praxisteil reale Texte und eigene Vereinbarungen zu besprechen und ggf. zu korrigieren.
Seminarinhalte
Bedeutung der Dienstvereinbarung im Arbeitsrecht
Initiativrechte der Personalvertretung
Gesetze und Tarifverträge – Grenzen der Dienstvereinbarung
Form und Abschluss
Inhalt von Dienstvereinbarungen – einzelne Bausteine
Ziele im Personalrat vereinbaren und Verhandlungen vorbereiten