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Arbeitsrechtliche Grundlagen für die MAV-Arbeit (AVR / BAT-KF)

Mitarbeiter*innen rechtssicher vertreten und beraten

Über dieses Seminar

MAV-Vertreter*innen werden immer wieder mit der Frage konfrontiert, inwieweit die Kolleg*innen den Weisungen des Arbeitgebers Folge leisten müssen. Gibt es Ermessensspielräume? Und gibt es Möglichkeiten, sich gegen - aus Sicht der Betroffenen - unsinnige und unzumutbare Anweisungen zu wehren? Kann die MAV hier eingreifen? Kluge und richtige Antworten zu geben, erfordert solide Grundkenntnisse des Kirchlichen Arbeitsrechts.

Es geht um das gegenseitige Verhältnis von Arbeitsverträgen, Dienstvereinbarungen, tariflichen Regelungen / Leitlinien und Gesetzen. Das Seminar vermittelt Grundkenntnisse zu den wichtigsten Regelungen aus AVR-DD und BAT-KF sowie der allgemeinen Grundsätze des Arbeitsrechts.

Seminarinhalte

  • Das Kirchliche Arbeitsrecht – Aufbau und Systematik
  • Von der Stellenausschreibung bis zur Einstellung
    o Inhalt und Abschluss von Arbeitsverträgen
  • Arbeitszeitregelungen
    o Arbeitsleistung und Arbeitszeit
  • Möglichkeiten der MAV bei personellen Maßnahmen
    o Abmahnung, Kündigung und Versetzung
  • Das arbeitsgerichtliche Verfahren
    o Aufbau und Ablauf vor dem Kirchengericht
    o Zusammensetzung des Kirchengerichts
    o Kosten des Verfahrens

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Arbeitsrechtliche Grundlagen für die MAV-Arbeit (AVR / BAT-KF)

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Wir weisen hiermit auf die Notwendigkeit einer ordentlichen Beschlussfassung gem. § 37.6 BetrVG, § 179.4 SGB IX, der Vorschriften der Landespersonalvertretungsgesetze bzw. § 46.6 BPersVG sowie für die kirchlichen Bereiche hin.

Für die Jugend- und Auszubildendenvertretung: gemäß § 58 i.V.m. § 42 Abs. 5 LPVG/NW oder § 62 i.V.m. § 46 Abs. 6 BPersVG bzw. § 65 i.V.m. § 37 Abs. 6 BetrVG