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Kirchliches Arbeitsrecht (MAV) und aktuelle Rechtsprechung des BAG Neu!

Über dieses Seminar

Kenntnisse der aktuellen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgericht, des Kirchengerichtshofs der EKD sowie des kirchlichen Arbeitsrechts sind für Mitarbeitervertreter*innen unerlässlich. Wir bieten einen Überblick über die Besonderheiten des Kirchlichen Arbeitsrechts und seine Abgrenzung zum weltlichen Arbeitsrecht, unter Einbeziehung der aktuellen Rechtsprechung des
Bundesarbeitsgericht (BAG), des Kirchengerichtshofs (KGH) und des Europäischen Gerichtshofs (EuGH).

Dabei werden alle relevanten Fragen, wie z. B. Lage und Verteilung der Arbeitszeit, Leiharbeit, Befristung, Abmahnung, Kündigung, Urlaub usw. angesprochen und die aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung in Bezug auf die Auswirkungen der MAV-Praxis dargestellt.

Um auf aktuelle Entwicklungen im Arbeitsrecht reagieren zu können, werden die Schwerpunkte der Tagung ca. 3 Monate vorher auf unserer Website veröffentlicht.

Seminarinhalte

Praxisteil: Mit Besuch beim Bundesarbeitsgericht.

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Kirchliches Arbeitsrecht (MAV) und aktuelle Rechtsprechung des BAG

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Wir weisen hiermit auf die Notwendigkeit einer ordentlichen Beschlussfassung gem. § 37.6 BetrVG, § 179.4 SGB IX, der Vorschriften der Landespersonalvertretungsgesetze bzw. § 46.6 BPersVG sowie für die kirchlichen Bereiche hin.

Für die Jugend- und Auszubildendenvertretung: gemäß § 58 i.V.m. § 42 Abs. 5 LPVG/NW oder § 62 i.V.m. § 46 Abs. 6 BPersVG bzw. § 65 i.V.m. § 37 Abs. 6 BetrVG