Lernunterlagen

Mitarbeitervertretungsrecht für Ersatzmitglieder Neu!

Überblick der Rechte und Pflichten

Über dieses Seminar

Seit dem 1. Januar 2024 haben die Ersatzmitglieder der Mitarbeitendenvertretung durch die Änderung des Kirchengesetzes mehr Verantwortung und Mitgestaltungsmöglichkeiten bekommen. Nun sollen die „Nachrücker“ nicht mehr nur zur Sicherung der Beschlussfähigkeit geladen werden. Sie sind einzuladen, um möglichst jede MAV-Sitzung mit der gem. § 8 MVG-EKD vorgesehenen vollen Anzahl von Mitgliedern durchzuführen.

In diesem Seminar wird die neue Rolle der Ersatzmitglieder geklärt, sowie das notwendige Wissen über die neuen Aufgaben, aber auch über die Rechte und Pflichten der Mitarbeit in der MAV vermittelt.

Seminarinhalte

Das bedeutet, dass Ersatzmitglieder

  • deutlich öfter in die MAV-Sitzung eingeladen werden müssen
  • viel tiefer in Themen einsteigen werden
  • für die Arbeit der MAV wichtiger sind als je zuvor

Ersatzmitglieder haben dadurch auch

  • mehr Verantwortung im Unternehmen
  • eine erweiterte Schweigepflicht und
  • einen ähnlichen Kündigungs- und Versetzungsschutz wie ordentliche MAV-Mitglieder

Seminarbeschreibung

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Mitarbeitervertretungsrecht für Ersatzmitglieder

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Wir weisen hiermit auf die Notwendigkeit einer ordentlichen Beschlussfassung gem. § 37.6 BetrVG, § 179.4 SGB IX, der Vorschriften der Landespersonalvertretungsgesetze bzw. § 46.6 BPersVG sowie für die kirchlichen Bereiche hin.

Für die Jugend- und Auszubildendenvertretung: gemäß § 58 i.V.m. § 42 Abs. 5 LPVG/NW oder § 62 i.V.m. § 46 Abs. 6 BPersVG bzw. § 65 i.V.m. § 37 Abs. 6 BetrVG