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Besonderheiten des MVG-EKD für SBV-Arbeit in Kirche und Diakonie Neu!

Praxiswissen für die SBV-Arbeit in Kirche und Diakonie

Über dieses Seminar

Das kirchliche Arbeitsrecht unterscheidet sich in wesentlichen Punkten von den Regelungen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst. Diese Besonderheiten wirken sich auch unmittelbar auf die Arbeit der Schwerbehin-dertenvertretung in kirchlichen Einrichtungen aus. Grundlage hierfür ist das kirchliche Selbstbestimmungsrecht sowie die speziellen Vorschriften des MVG-EKD. Für Vertrauenspersonen schwerbehinderter Menschen ergeben sich daraus eigenständige Rechte, Pflichten und Handlungsspielräume.
Ziel des Seminars ist es die für die tägliche Arbeit relevanten Besonderheiten herauszuarbeiten, die die Vertrauensperson nach MVG-EKD von der Vertrauens-person nach SGB IX unterscheidet.

Seminarinhalte

• Die SBV im System der Mitarbeitervertretung
Einordnung als Teil des zusätzlichen Interessensystems nach §§ 49–52a MVG-EKD

• MVG-EKD und SGB IX im Vergleich - Wann gilt welches Recht? Unterschiede u. a. bei:

  • Rechtsstellung und Organfunktion 
  • Beteiligungsrechten 
  • Kündigungs- und Versetzungsschutz
  • Rechtsweg und Rechtsdurchsetzung

• Praxisrelevante Themen im kirchlichen Kontext

  • Kündigung schwerbehinderter Mitarbeiter/innen 
  • Besetzung freier Stellen
  • BEM und Inklusionsvereinbarungen 
  • Besonderheiten bei Werkstätten und speziellen Beschäftigtengruppen 

Seminarbeschreibung

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Besonderheiten des MVG-EKD für SBV-Arbeit in Kirche und Diakonie

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Wir weisen hiermit auf die Notwendigkeit einer ordentlichen Beschlussfassung gem. § 37.6 BetrVG, § 179.4 SGB IX, der Vorschriften der Landespersonalvertretungsgesetze bzw. § 46.6 BPersVG sowie für die kirchlichen Bereiche hin.

Für die Jugend- und Auszubildendenvertretung: gemäß § 58 i.V.m. § 42 Abs. 5 LPVG/NW oder § 62 i.V.m. § 46 Abs. 6 BPersVG bzw. § 65 i.V.m. § 37 Abs. 6 BetrVG