Trotz Datenschutzbeauftragten obliegt es den Interessenvertretungen darüber zu wachen, dass Gesetze und Verordnungen, die der Belegschaft dienen, eingehalten werden. Somit auch der Schutz der Beschäftigtendaten. Das geht aber nur, wenn man weiß, was man überwachen soll und auf welcher rechtlichen Grundlage.
Das Spannungsverhältnis zwischen Leistungsüberwachung und der Erfassung von Produktionskennziffern ist ein Dauerthema. Was ist Analyse von Abläufen und wann beginnt die Überwachung? Wann sind Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten berührt?
Im Seminar geht es um die Mitbestimmungsrechte bei der Video-, Netzwerk- und PC-Überwachung. Geklärt wird aber auch die Frage, wer auf „meinen“ PC zugreifen darf und wann bzw. wie die Erfassung scheinbar nur technischer Daten zu einer Leistungsanalyse genutzt wird.
Seminarinhalte
Rechtliche Grundlagen des Datenschutzes: Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und aktuelle Rechtsprechung
Datenschutz im Büro der Interessenvertretung
Die Funktion des Datenschutzbeauftragten neben der Interessenvertretung
Das Sicherheits- und Datenschutzkonzept des Betriebsrats/Personalrats