Trotz Datenschutzbeauftragten obliegt es dem Betriebsrat/Personalrat darüber zu wachen, dass Gesetze und Verordnungen, die der Belegschaft dienen, eingehalten werden. Somit auch der Schutz der Beschäftigtendaten. Das geht aber nur, wenn man weiß, was man überwachen soll und auf welcher rechtlichen Grundlage.
Das Spannungsverhältnis zwischen Leistungsüberwachung und der Erfassung von Produktionskennziffern ist ein Dauerthema. Was ist eine „Analyse von Abläufen“ und wann beginnt die Überwachung? Wann sind Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten berührt?
Im Seminar geht es um die Mitbestimmungsrechte bei der Video-, Netzwerk- und PC-Überwachung. Geklärt wird aber auch die Frage, wer auf „meinen“ PC zugreifen darf und wann bzw. wie die Erfassung scheinbar nur technischer Daten zu einer Leistungsanalyse genutzt wird.
Letztendlich müssen die Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), des BetrVG und der Personalvertretungsgesetze in Betrieb und Verwaltung und im Gremium rechtssicher umgesetzt werden.
Seminarinhalte
Rechtliche Grundlagen des Datenschutzes: Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und aktuelle Rechtsprechung
Kein Leistungsprofil durch Datenerfassung
Datenschutz im Büro der Interessenvertretung
Die Rolle und Funktion des Datenschutzbeauftragten neben der Interessenvertretung
In fünf Schritten zum Sicherheits- und Datenschutzkonzept des Betriebsrats / Personalrats