„Bring your own device“ ist die Bezeichnung dafür, private mobile Endgeräte (Laptops, Tablets, Smartphones) in die Netzwerke von Unternehmen, oder anderen Institutionen, zu integrieren. Dabei geht es sowohl um die praktische Anwendung, als auch um Richtlinien, wie das im Betrieb geregelt wird.
Denn was auf den ersten Blick oft bequem und modern erscheint, ist für die Nutzer*innen und für die Unternehmen nicht ohne Risiken. Es geht um Kontrolle, Datenschutz, Urheberrechtsproblematiken, Arbeitszeit- und Haftungsfragen sowie Fragen nach Nutzungsentschädigungen. Die betriebliche Interessenvertretung hat auf diesem Gebiet umfangreiche Beteiligungsrechte, nutzt sie allerdings viel zu selten. Es wird Zeit das zu ändern.
Seminarinhalte
Mobile Endgeräte und Datenschutz
Kann der Arbeitgeber BYOD durch Ausübung seines Direktionsrechts anordnen?