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Home Office - Schwerpunkt Arbeitsrecht

Mobiles Arbeiten, Telearbeit und Desk-Sharing

Über dieses Seminar

Zu den Veränderungen, die die Corona-Zeit mit sich gebracht hat, zählen unzweifelhaft, dass Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen gezwungen sind, neue Formen des Arbeitens zu realisieren. Zwar waren das Home-Office, das mobile Arbeiten und das sog. Desk-Sharing schon lange bekannt – für viele handelte es sich jedoch um theoretische Modelle, die höchstens von PC-affinen Beschäftigten genutzt wurden. Das hat sich definitiv geändert. Sogar der Gesetzgeber hat darauf schon mit einer Erweiterung der Mitbestimmung im neuen Betriebsrätestärkungsgesetz reagiert. Dennoch bleiben im Zusammenhang mit der Einführung und Umsetzung der neuen Arbeitsformen diverse offene Fragen, die in diesem Seminar eingehend und umfassend erörtert werden.

Seminarinhalte

  • Begriffsbestimmung: Home-Office – Telearbeit – Desk-Sharing u. a.
  • Einführung neuer Arbeitsmethoden durch Ausübung des Weisungsrechts und Änderungskündigung
  • Erweiterung des Direktionsrechts in Notlagen
  • Einführung neuer Arbeitsmethoden durch Betriebsvereinbarung
  • Arbeiten im Home-Office – auch ohne entsprechende arbeitsvertragliche Abrede möglich?
  • Datenschutz und Digitalisierung - Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) -2018
  • Ständige Erreichbarkeit und ihre Auswirkungen im Arbeitszeit- und Urlaubsrecht
  • Weigerung zur Erbringung der Arbeitsleistung bei nicht ausreichendem Gesundheitsschutz
  • Haftung der Arbeitnehmer*innen für überlassene Betriebsmittel
  • Lohnrisiko bei Erkrankung, Quarantäne und Kinderbetreuung
  • Erweiterung der Mitbestimmungsrechte durch das BR-Modernisierungsgesetz

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Wir weisen hiermit auf die Notwendigkeit einer ordentlichen Beschlussfassung gem. § 37.6 BetrVG, § 179.4 SGB IX, der Vorschriften der Landespersonalvertretungsgesetze bzw. § 46.6 BPersVG sowie für die kirchlichen Bereiche hin.

Für die Jugend- und Auszubildendenvertretung: gemäß § 58 i.V.m. § 42 Abs. 5 LPVG/NW oder § 62 i.V.m. § 46 Abs. 6 BPersVG bzw. § 65 i.V.m. § 37 Abs. 6 BetrVG