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Neue Formen der Arbeitnehmerüberwachung und Datenschutz

Rechtsgrundlagen für Betriebs- und Personalräte, die SBV und MAV

Über dieses Seminar

Neue Arbeitsmethoden, Mobilität und ein neues Verständnis von Selbstbestimmung verändern Zeit, Ort und Arbeitsmittel. Auch in klassisch betrieblichen Arbeitsformen werden zunehmend Arbeitsergebnisse erfasst. Es wird überwacht, gemessen, analysiert und ausgewertet. Dies geschieht offen, manchmal aber auch heimlich, oder im Kleid der Organisation von Arbeitsabläufen. Der Gesetzgeber legt den Schutz des Persönlichkeitsrechts auch in die Hände der Betriebsparteien. Dieses Seminar erläutert das arbeitsrechtlich Zulässige und erklärt die Möglichkeiten der Mitbestimmung und Regelungsinhalte von Vereinbarungen. Erläutert wird, wie ein ausgewogenes Verhältnis zwischen modernen, betrieblichen Abläufen und dem Recht der Beschäftigten gefunden werden kann und nicht völlig gläsern zu werden.

Seminarinhalte

  • Überblick über bestehende Rechtsnormen
  • Kontrolle der Social-Media-Aktivitäten
  • Ortung von Arbeitnehmer*innen
  • Backgroundchecks
  • Einsatz von Prognose-Software
  • Erkennen von Überwachungsmaßnahmen
  • Auskunftsrechte der Arbeitnehmer*innen
  • Auskunftsrecht Betriebs-/Personalrat, SBV/MAV
  • Informationspflichten des Arbeitgebers

Seminarbeschreibung

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Neue Formen der Arbeitnehmerüberwachung und Datenschutz

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Wir weisen hiermit auf die Notwendigkeit einer ordentlichen Beschlussfassung gem. § 37.6 BetrVG, § 179.4 SGB IX, der Vorschriften der Landespersonalvertretungsgesetze bzw. § 46.6 BPersVG sowie für die kirchlichen Bereiche hin.

Für die Jugend- und Auszubildendenvertretung: gemäß § 58 i.V.m. § 42 Abs. 5 LPVG/NW oder § 62 i.V.m. § 46 Abs. 6 BPersVG bzw. § 65 i.V.m. § 37 Abs. 6 BetrVG