Online-Sitzungen durchführen und rechtssichere Beschlüsse fassen
Über dieses Seminar
Virtuelles Arbeiten, Online-Meetings und Videokonferenzen prägen seit der Corona-Krise die tägliche Gremiumsarbeit. Der Gesetzgeber hat dafür den §129 im Betriebsverfassungsgesetz neu gefasst. Damit ist nicht nur der Weg für den Austausch in Online-Sitzungen frei gemacht worden, sondern auch für rechtsgültige Beschlüsse. Der §129 BetrVG (neu) hat seit seinem Inkrafttreten Mitte Mai 2020 viele Fragen aufgeworfen. Wie wird die Beschlussfähigkeit festgestellt? Ist der Datenschutz gewährleistet? Wie ist das mit dem Protokoll und der Anwesenheitsliste? Und das sind längst nicht alle Unsicherheiten (gewesen).
Mittlerweile ist Routine eingetreten und es gibt Antworten, damit alles rechtssicher ablaufen kann. In diesem Online-Seminar werden sie beantwortet und es gibt viele Tipps für die praktische Umsetzung.
Darüber hinaus bleibt ausreichend Zeit für Fragen an unseren Fachanwalt für Arbeitsrecht und für den Austausch untereinander.
Nach der Anmeldung erhalten die Teilnehmenden die notwendigen Unterlagen mit Zugangsdaten. Weitere Infos z. B. zu technischen Fragen unter 01 70 - 7 62 36 46 (Marc Handwerk) oder an info@aul-seminare.de.
Seminarinhalte
Welche Gremien, Ausschüsse etc. können nach §129 BetrVG digitale Sitzungen, Konferenzen und Versammlungen abhalten - welche nicht?
Durchführung von digitalen BR-Sitzungen (Video-Telefonkonferenz)
Rechtliche Grundlagen und aktuelle Rechtsprechung
Technische Voraussetzungen zur Durchführung einer digitalen BR-Sitzung
Es muss nicht immer Hightech sein – praktische Tipps fürs Gremium
Zuständigkeit, Verantwortlichkeit und Rechte der BR-Mitglieder in einer Online-Sitzung
Moderation, Wortmeldungen etc.
Grundsatz der Nichtöffentlichkeit
Rechtssichere Beschlussfassung
Datenschutzrechtliche Anforderungen bei Einladung, Durchführung und Protokoll
Kostenübernahme durch den Arbeitgeber - z.B. bei der technischen Ausstattung