Lernunterlagen

Das graue Gefühl

Depression und andere psychische Auffälligkeiten

Über dieses Seminar

Ungefähr jede*r zweite Beschäftigte kommt nach Einschätzung von Fachleuten direkt selbst, als Angehörige*r
oder Freund*in mit psychisch belasteten Mitmenschen in Berührung. Auslöser für Depressionen und andere
psychische Erkrankungen können neben individuellen psychischen oder physischen Voraussetzungen auch
konfliktbelastete Arbeitsbeziehungen sein.
Genau hier kann eine verantwortungsvolle betriebliche Interessenvertretung gute Unterstützung für Betroffene
leisten. Es gilt, ohne selbst pseudotherapeutisch tätig zu werden, Kolleg*innen in diesen schwierigen Situationen
den Rücken zu stärken. Sensibilität und Schärfung der eigenen Wahrnehmungsfähigkeit sind hierbei sinnvoller als
eine vorschnelle Bewertung.
Das Seminar bietet das notwendige „Handwerkszeug“ für entsprechende Gesprächs- und Beratungssituationen,
gleichzeitig werden die Grenzen dieser Hilfen aufgezeigt. Darüber hinaus wird die Möglichkeit zu einem intensiven
Austausch über bisher gesammelte Erfahrungen in diesem Themenbereich geboten. Die Teilnehmenden können
aktuelle praxisnahe Interventionsstrategien und -strukturen zur Stärkung von Resilienz und psychischer
Gesundheit am Arbeitsplatz kennenlernen.

Dieses Seminar wird mit 14 Stunden von der DGUV als Weiterbildung für zertifizierte Disability Manager (CDMP) anerkannt.

Seminarinhalte

  • Depressionen und andere psychische Erkrankungen
  • Psychische Erkrankungen und ihre Hintergründe
  • Auswirkung von psychischen Störungen in Arbeitsbeziehungen
  • Umgang mit Betroffenen
  • Einwirkungsmöglichkeiten durch Personal- und Betriebsrat
  • Versorgungssystem / Therapien bei psychischen Auffälligkeiten
  • Gesprächsführung durch den Personal- und Betriebsrat
  • Die Rolle des Betrieblichen Gesundheitsmanagements

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Das graue Gefühl

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Wir weisen hiermit auf die Notwendigkeit einer ordentlichen Beschlussfassung gem. § 37.6 BetrVG, § 179.4 SGB IX, der Vorschriften der Landespersonalvertretungsgesetze bzw. § 46.6 BPersVG sowie für die kirchlichen Bereiche hin.

Für die Jugend- und Auszubildendenvertretung: gemäß § 58 i.V.m. § 42 Abs. 5 LPVG/NW oder § 62 i.V.m. § 46 Abs. 6 BPersVG bzw. § 65 i.V.m. § 37 Abs. 6 BetrVG