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Das graue Gefühl

Mit psychischen Störungen und Erkrankungen im Beruf umgehen

Über dieses Seminar

Ungefähr jede*r zweite Beschäftigte kommt nach Einschätzung von Fachleuten direkt selbst, als Angehörige*r oder Freund*in mit psychisch belasteten Mitmenschen in Berührung. Auslöser für Depressionen und andere psychische Erkrankungen können neben individuellen psychischen oder physischen Voraussetzungen auch konfliktbelastete Arbeitsbeziehungen sein.
Genau hier kann eine verantwortungsvolle betriebliche Interessenvertretung gute Unterstützung für Betroffene leisten. Es gilt, ohne selbst pseudotherapeutisch tätig zu werden, Kolleg*innen in diesen schwierigen Situationen den Rücken zu stärken. Sensibilität und Schärfung der eigenen Wahrnehmungsfähigkeit sind hierbei sinnvoller als eine vorschnelle Bewertung.
Das Seminar bietet das notwendige „Handwerkszeug“ für entsprechende Gesprächs- und Beratungssituationen, gleichzeitig werden die Grenzen der Unterstützung aufgezeigt. Darüber hinaus wird die Möglichkeit zu einem intensiven Austausch über bisher gesammelte Erfahrungen in diesem Themenfeld geboten. Die Teilnehmenden können aktuelle praxisnahe Interventionsstrategien und -strukturen zur Stärkung von Resilienz und psychischer Gesundheit am Arbeitsplatz kennenlernen.

Dieses Seminar wird mit 14 Stunden von der DGUV als Weiterbildung für zertifizierte Disability Manager (CDMP) anerkannt.

Seminarinhalte

  • Depressionen und andere psychische Erkrankungen
  • Psychische Erkrankungen und ihre Hintergründe
  • Auswirkung von psychischen Störungen und Erkrankungen in Arbeitsbeziehungen
  • Umgang mit Betroffenen
  • Einwirkungsmöglichkeiten durch Personal- und Betriebsrat
  • Versorgungssystem / Therapien bei psychischen Auffälligkeiten
  • Gesprächsführung durch den Personal- und Betriebsrat
  • Die Rolle des betrieblichen Gesundheitsmanagements
  • Selbstfürsorge für Kolleg*innen betroffener Personen

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Das graue Gefühl

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Wir weisen hiermit auf die Notwendigkeit einer ordentlichen Beschlussfassung gem. § 37.6 BetrVG, § 179.4 SGB IX, der Vorschriften der Landespersonalvertretungsgesetze bzw. § 46.6 BPersVG sowie für die kirchlichen Bereiche hin.

Für die Jugend- und Auszubildendenvertretung: gemäß § 58 i.V.m. § 42 Abs. 5 LPVG/NW oder § 62 i.V.m. § 46 Abs. 6 BPersVG bzw. § 65 i.V.m. § 37 Abs. 6 BetrVG