Gesundheitsdaten sind sensitive Daten und müssen vor unberechtigten Zugriffen des Arbeitgebers, der Führungskräfte oder der Personalabteilung besonders geschützt werden. Beschäftigte haben ein berechtigtes Interesse daran, den Umfang ihrer im Arbeitsverhältnis offenzulegenden Gesundheitsdaten zu begrenzen, damit es z. B. nicht zu krankheitsbedingten Kündigungen kommt.
Gesundheitsdaten sind u.a. Arbeitsunfähigkeitszeiten, medizinisch-psychologische Befunde, Einschränkungen bei Behinderungen und Ergebnisse von ärztlichen Untersuchungen. Sie werden z. B. in Personalfragebögen, vom Betriebsarzt, mit Zeiterfassungssystemen oder durch Befragungen und Beobachtungen erhoben.
Das Seminar vermittelt aktuelles Grundwissen, wie Interessenvertretungen den Datenschutz im Arbeitsverhältnis in Bezug auf Gesundheitsdaten fördern und welche Mitbestimmungs- und Handlungsmöglichkeiten sie dabei nutzen können.
Dieses Seminar wird mit 14 Stunden von der DGUV als Weiterbildung für zertifizierte Disability Manager (CDMP) anerkannt.
Seminarinhalte
Gesundheitsdaten im Arbeitsverhältnis und Datenschutzvorschriften
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
Gesundheitsdaten:
in der Personalakte, Personalaktenrecht
im Fehlzeitenmanagement, Krankenrückkehrgespräche
in der Pandemie
im BEM (§ 167 Abs. 2 SGB IX)
Datenschutzvorkehrungen bei Mitarbeiterbefragungen
Arbeitsmedizinische Vorsorge, Einstellungs- und Tauglichkeitsuntersuchungen und Beschäftigtendatenschutz
Handlungsmöglichkeiten des Betriebs- oder Personalrats