Lernunterlagen

Suchtprävention im Betrieb

Interventionsansätze für Arbeitnehmervertreter bei Alkohol-, Medikamenten- und Drogenmissbrauch - sowie bei unterschiedlichen Formen und Verhaltenssucht

Über dieses Seminar

10% aller Arbeitnehmer*innen konsumieren auf riskante Weise Alkohol, Medikamente oder andere Suchtmittel
bzw. Drogen. Der Weg in eine Suchterkrankung verläuft schleichend und ist für die Betroffenen und ihr Umfeld oft
nicht erkennbar. Krankheitsbedingtes Verhalten beeinträchtigt betriebliche Abläufe und Beziehungen zu
Kolleg*innen. Kompetente Interventionsstrategien können jedoch einen möglichen Suchtkreislauf durchbrechen,
wenn sich Verantwortliche über diese Thematik informieren und gezielt zu handeln lernen. Spezielle
Gesprächstechniken, Betriebs-/Dienstvereinbarungen und sogenannte Stufenpläne sind Instrumente, die hier zur
Anwendung kommen können. Wichtiges Hintergrundwissen über die Versorgungssysteme der Suchtkrankenhilfe
ist in diesem Zusammenhang unerlässlich. Betriebs- und Personalräte sollen auf keinen Fall therapeutisch tätig
werden. Ihr Einfluss kann jedoch helfen, einen konstruktiven Umgang mit Sucht im Betrieb anzuschieben und
entsprechende Maßnahmen zu etablieren.
Mit Besuch einer Einrichtung der medizinischen Suchtrehabilitation.

Dieses Seminar wird mit 20 Stunden von der DGUV als Weiterbildung für zertifizierte Disability Manager (CDMP) anerkannt.

Seminarinhalte

  • Was ist Sucht? Unterschied von Sucht und Missbrauch
  • Ursachen von stoffgebundener und nichtstoffgebundener Sucht
  • Legale und illegale Drogen, Art und Wirkung unter besonderer Berücksichtigung des Suchtmittels Nr. 1: Alkohol
  • Möglichkeiten der Früherkennung
  • Co-abhängiges Verhalten am Arbeitsplatz
  • Rolle des Betriebs- und Personalrates im Umgang mit Suchtkranken am Arbeitsplatz
  • Gesprächsführung mit Betroffenen
  • Therapiemöglichkeiten für Suchtkranke
  • Wiedereingliederung von Suchtkranken
  • Betriebsvereinbarungen und Stufenpläne zum Thema Sucht als Handlungsinstrument

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Suchtprävention im Betrieb

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Wir weisen hiermit auf die Notwendigkeit einer ordentlichen Beschlussfassung gem. § 37.6 BetrVG, § 179.4 SGB IX, der Vorschriften der Landespersonalvertretungsgesetze bzw. § 46.6 BPersVG sowie für die kirchlichen Bereiche hin.

Für die Jugend- und Auszubildendenvertretung: gemäß § 58 i.V.m. § 42 Abs. 5 LPVG/NW oder § 62 i.V.m. § 46 Abs. 6 BPersVG bzw. § 65 i.V.m. § 37 Abs. 6 BetrVG