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Neue SeminareGrundlagen für Personalräte

Suchtprävention im Betrieb

Interventionsansätze für Arbeitnehmervertreter bei stoffgebundener und nicht stoffgebundener Sucht

Über dieses Seminar

10% aller Arbeitnehmer*innen konsumieren auf riskante Weise Alkohol, Medikamente oder andere Suchtmittel bzw. Drogen.
Der Weg in eine Suchterkrankung verläuft schleichend und ist für die Betroffenen und ihr Umfeld oft nicht erkennbar. Nichtstoffgebundene Suchtformen (pathologisches Glücksspiel, Medienabhängigkeit, Kauf- und Arbeitssucht) treten im Arbeitsalltag noch verdeckter auf. Suchtbedingte Verhaltensweisen beeinträchtigen betriebliche Abläufe und Beziehungen zu Kolleg*innen.
Kompetente Interventionsstrategien können jedoch einen möglichen Suchtkreislauf durchbrechen, wenn sich Verantwortliche über diese Thematik informieren und gezielt zu handeln lernen. Spezielle Gesprächstechniken, Betriebs-/Dienstvereinbarungen und sogenannte Stufenpläne sind Instrumente, die hier zur Anwendung kommen können. Wichtiges Hintergrundwissen über die Versorgungssysteme der Suchtkrankenhilfe ist in diesem Zusammenhang unerlässlich. Betriebs- und Personalräte sollen auf keinen Fall therapeutisch tätig werden. Ihr Einfluss kann jedoch helfen, einen konstruktiven Umgang mit Sucht im Betrieb anzuschieben und entsprechende Maßnahmen zu etablieren.

Mit Besuch einer Einrichtung der medizinischen Suchtrehabilitation.

Dieses Seminar wird mit 20 Stunden von der DGUV als Weiterbildung für zertifizierte Disability Manager (CDMP) anerkannt.

Seminarinhalte

  • Vorstellung stoffgebundener und nicht-stoffgebundener Suchtformen,
    Gemeinsamkeiten, Unterschiede und deren Einfluss am Arbeitsplatz
  • Ursachen von Sucht
  • Präventionsansätze am Arbeitsplatz
  • Co-abhängiges Verhalten und ihre Rolle im Betrieb
  • Rolle des Betriebs- und Personalrates im Umgang mit Suchtkranken am Arbeitsplatz
  • Gesprächsführung und Interventionsstrategien
  • Therapiemöglichkeiten und Wiedereingliederung für Suchtkranke
  • Betriebs- / Dienstvereinbarungen und Stufenpläne zum Thema Sucht als Handlungsinstrument

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Suchtprävention im Betrieb

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Wir weisen hiermit auf die Notwendigkeit einer ordentlichen Beschlussfassung gem. § 37.6 BetrVG, § 179.4 SGB IX, der Vorschriften der Landespersonalvertretungsgesetze bzw. § 46.6 BPersVG sowie für die kirchlichen Bereiche hin.

Für die Jugend- und Auszubildendenvertretung: gemäß § 58 i.V.m. § 42 Abs. 5 LPVG/NW oder § 62 i.V.m. § 46 Abs. 6 BPersVG bzw. § 65 i.V.m. § 37 Abs. 6 BetrVG