Wir weisen hiermit auf die Notwendigkeit einer ordentlichen Beschlussfassung gem. § 37.6 BetrVG, § 179.4 SGB IX, der Vorschriften der Landespersonalvertretungsgesetze bzw. § 46.6 BPersVG sowie für die kirchlichen Bereiche hin.
Für die Jugend- und Auszubildendenvertretung: gemäß § 58 i.V.m. § 42 Abs. 5 LPVG/NW (bzw. entsprechende Regelung anderer Bundesländer) oder § 62 i.V.m. § 46 Abs. 6 BPersVG bzw. § 65 i.V.m. § 37 Abs. 6 BetrVG
Sobald eure Anmeldung bei uns eingegangen ist, bekommt ihr eine Anmeldebestätigung mit einer Anreisebeschreibung zum Seminarort.
Die Rechnungslegung erfolgt nach Beendigung des Seminar direkt mit dem Arbeitgeber.
Unter der Telefonnummer: 05231- 309390 reservieren wir dir gerne unverbindlich einen Seminarplatz.
Du erreichst uns von Mo-Do von 8.00 - 15.00 und Fr von 8.00 - 13.00.
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