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Aktiv gegen Stress und Burnout am Arbeitsplatz

Was Interessenvertretungen jetzt tun können

Über dieses Seminar

Eine hohe Arbeitsverdichtung, immenser Druck und die zunehmende Komplexität von Arbeitszusammenhängen - diese Phänomene sind seit Jahren zu beobachten. Viele Beschäftigte fühlen sich dauerhaft unter Druck gesetzt. Die Folge ist, dass es vielen Betroffenen zunehmend schwerfällt, ihre innere Balance zu erhalten.
Chronischer Stress kann zu psychosomatischen Reaktionen (z.B. Unruhe, Schlaflosigkeit) und in der Folge zu schwerwiegenden Erkrankungen führen. Die Statistiken der Krankenkassen bestätigen: Die Zahl der psychischen Störungen und Erkrankungen steigt kontinuierlich weiter. Dies wirkt sich zunehmend auch auf die Kosten für Betriebe und die Gesamtgesellschaft aus. Motivationsverlust, Erschöpfungszustände und steigende Fehlzeiten sind an der Tagesordnung. Bei der Bewältigung dieser Herausforderungen übernimmt die Interessenvertretung eine tragende Rolle.
In diesem Seminar soll ein Verständnis für die Entwicklung psychischer Störungen und Erkrankungen entwickelt werden. Handlungsmöglichkeiten auf der betrieblichen und individuellen Ebene werden erörtert.
Die Teilnehmenden lernen, welche präventiven betrieblichen Strategien dabei helfen können, langfristig für ein gesünderes und zufriedeneres Arbeiten zu sorgen.

Dieses Seminar wird mit 20 Stunden von der DGUV als Weiterbildung für zertifizierte Disability Manager (CDMP) anerkannt.

Seminarinhalte

  • Ursachen von Stress und Burnout
  • Auswirkungen von Burnout und psychischer Belastung
  • Handlungsmöglichkeiten und Präventionsarbeit
  • Fürsorgepflichten des Arbeitgebers
  • Die Rolle der Interessenvertretung
  • Möglichkeiten zur Selbstfürsorge für Beschäftigte stärken
  • Was kann der BR / PR tun, um nicht selbst ins Burnout zu kommen?
  • Strategien zur Stärkung selbst erfahren

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Aktiv gegen Stress und Burnout am Arbeitsplatz

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Wir weisen hiermit auf die Notwendigkeit einer ordentlichen Beschlussfassung gem. § 37.6 BetrVG, § 179.4 SGB IX, der Vorschriften der Landespersonalvertretungsgesetze bzw. § 46.6 BPersVG sowie für die kirchlichen Bereiche hin.

Für die Jugend- und Auszubildendenvertretung: gemäß § 58 i.V.m. § 42 Abs. 5 LPVG/NW oder § 62 i.V.m. § 46 Abs. 6 BPersVG bzw. § 65 i.V.m. § 37 Abs. 6 BetrVG