Der Umgang mit kranken Menschen im Betrieb birgt ein hohes Konfliktpotential – vor allem für die Betroffenen. Ist jemand arbeitsunfähig, dann ist das rein rechtlich noch ein vergleichsweise einfacher Fall. Vor allem vor dem Hintergrund zunehmender psychischer Erkrankungen, sind Beschäftigte nicht unbedingt im rechtlichen Sinne arbeitsunfähig. Dennoch können sie leistungsgemindert sein. Unabhängig davon, wie eine rechtliche oder medizinische Beurteilung ausfällt: Immer mehr Menschen fühlen sich den beruflichen Anforderungen nicht mehr gewachsen und werden dadurch krank. Die Frage die sich dann stellt, ist die, wie im Betrieb damit umgegangen wird und welche unterstützende Rolle die Interessenvertretung für die Betroffenen einnehmen kann. Unterschiedliche Optionen dafür werden im Seminar erläutert.
Dieses Seminar wird mit 14 Stunden von der DGUV als Weiterbildung für zertifizierte Disability Manager (CDMP) anerkannt.
Seminarinhalte
Krank, was ist das?
Zu krank für bestimmte Aufgaben?
Anspruch auf Schonarbeit?
Krankheit als besonderes Rechtsverhältnis
Die Zuständigkeit des Betriebsrates für Kranke
Mitwirkungsrechte bei der Schaffung eines leistungsgerechten Arbeitsplatzes
Entgeltfortzahlung und Wechselerkrankungen
Wann kann Krankheit zur Kündigung führen?
Krankheit und die Konservierung des Urlaubs
Die Schließung des „Mitbestimmungslochs“ bis zum BEM
Alles hängt mit allem zusammen: Gesundheitsförderung, Gefährdungsanalyse und BEM