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Arbeitsunfähig oder "nur" leistungsgemindert

Umgang mit Krankheit im Betrieb

Über dieses Seminar

Der Umgang mit kranken Menschen im Betrieb birgt ein hohes Konfliktpotential – vor allem für die Betroffenen. Ist jemand arbeitsunfähig, dann ist das rein rechtlich noch ein vergleichsweise einfacher Fall. Vor allem vor dem Hintergrund zunehmender psychischer Erkrankungen sind Beschäftigte nicht unbedingt im rechtlichen Sinne arbeitsunfähig. Dennoch können sie leistungsgemindert sein.
Unabhängig davon, wie eine rechtliche oder medizinische Beurteilung ausfällt: Immer mehr Menschen fühlen sich den beruflichen Anforderungen nicht mehr gewachsen und werden dadurch krank. Die Frage, die sich dann stellt, ist die, wie im Betrieb damit umgegangen wird und welche unterstützende Rolle die Interessenvertretung für die Betroffenen einnehmen kann. Unterschiedliche Optionen dafür werden im Seminar erläutert.

Dieses Seminar wird mit 14 Stunden von der DGUV als Weiterbildung für zertifizierte Disability Manager (CDMP) anerkannt.

Seminarinhalte

  • Krank, was ist das?
  • Zu krank für bestimmte Aufgaben?
  • Anspruch auf Schonarbeit?
  • Krankheit als besonderes Rechtsverhältnis
  • Die Zuständigkeit der Interessenvertretung für Kranke
  • Mitwirkungsrechte bei der Schaffung eines leistungsgerechten Arbeitsplatzes
  • Entgeltfortzahlung und Wechselerkrankungen
  • Wann kann Krankheit zur Kündigung führen?
  • Krankheit und die „Konservierung“ des Urlaubs
  • Die Schließung des „Mitbestimmungslochs“ bis zum BEM
  • Alles hängt mit allem zusammen: Gesundheitsförderung, Gefährdungsanalyse und BEM

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Arbeitsunfähig oder "nur" leistungsgemindert

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Wir weisen hiermit auf die Notwendigkeit einer ordentlichen Beschlussfassung gem. § 37.6 BetrVG, § 179.4 SGB IX, der Vorschriften der Landespersonalvertretungsgesetze bzw. § 46.6 BPersVG sowie für die kirchlichen Bereiche hin.

Für die Jugend- und Auszubildendenvertretung: gemäß § 58 i.V.m. § 42 Abs. 5 LPVG/NW oder § 62 i.V.m. § 46 Abs. 6 BPersVG bzw. § 65 i.V.m. § 37 Abs. 6 BetrVG