Ist ein*e Mitarbeiter*in länger als 6 Wochen innerhalb von 12 Monaten krank, ist der Arbeitgeber verpflichtet, ein ‚Betriebliches Eingliederungsmanagement‘ (BEM) durchzuführen. Ziel ist es, mit geeigneten Maßnahmen einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und die Beschäftigungsfähigkeit zu sichern. Die Interessenvertretungen und die SBV können diesen betrieblichen BEM-Prozess konkret mitgestalten und somit einen wichtigen Beitrag zum Erhalt des Beschäftigungsverhältnisses der Betroffenen leisten.
Im Seminar werden praxisnah Kenntnisse über die Aufgaben vermittelt, die der Arbeitgeber BEM-konform zu erfüllen hat und es gibt einen Einblick in die vielfältigen Maßnahmen zur Arbeitsplatzsicherung sowie in die weitreichenden Regelungsmöglichkeiten des BEMs. Die einzelnen Schritte im BEM-Verfahren werden exemplarisch vorgestellt ebenso die Aufgaben eines BEM-Teams. Darüber hinaus werden die Unterstützungsleistungen der externen Leistungserbringer anhand von Fallbeispielen erläutert und wie ein korrekter Umgang mit den sensiblen Gesundheitsdaten im Betrieb zu gestalten ist.
Dieses Seminar wird mit 20 Stunden von der DGUV als Weiterbildung für zertifizierte Disability Manager (CDMP) anerkannt.
Seminarinhalte
Ziele und Aufgaben des BEMs nach § 167 SGB IX
Aktuelle Rechtsprechung des BAG, u. a. zur Mitbestimmung von Betriebsräten bei
Krankenrückkehrgesprächen
Betriebliche Umsetzung und Verfahrensweisen bei BEM
Die Zusammenarbeit aller Beteiligten optimal organisieren
Beteiligungsrechte von BR/PR und Schwerbehindertenvertretung (SBV)
Datenschutz beim BEM
Bearbeitung von Fallbeispielen
Unterstützungsleistungen der externen Leistungserbringer