Der Arbeitgeber ist mit dem Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) verpflichtet, jedem Beschäftigten, der länger als 6 Wochen innerhalb von 12 Monaten krank ist, geeignete Maßnahmen anzubieten, um erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und die Beschäftigungsfähigkeit zu sichern. Hierzu bedarf es eines betrieblichen BEM-Prozesses, der durch die Interessensvertretung mitzugestalten ist.
Im Seminar werden praxisnah Kenntnisse vermittelt, die einen Einblick in die vielfältigen Maßnahmen zur Arbeitsplatzsicherung, sowie in die weitreichenden Regelungsmöglichkeiten des BEMs geben. Hier geht es vorrangig um die Unterschiede zwischen gewöhnlichen Krankenrückkehrgesprächen und qualifizierten BEM-Gesprächen. Die Teilnehmenden werden mit den Voraussetzungen und dem Verfahrensablauf eines BEMs vertraut gemacht, ebenso wie mit den Grundlagen und Anforderungen an eine präventive betriebliche Gesundheitspolitik.
Dieses Seminar wird mit 20 Stunden von der DGUV als Weiterbildung für zertifizierte Disability Manager (CDMP) anerkannt.
Seminarinhalte
Ziele und Aufgaben des BEMs nach § 167 SGB IX
Aktuelle Rechtsprechung des BAG, u.a. zur Mitbestimmung von Betriebsräten bei Krankenrückkehrgesprächen
Betriebliche Umsetzung und Verfahrensweisen bei BEM
Die Zusammenarbeit aller Beteiligten optimal organisieren
Beteiligungsrechte von BR/PR und Schwerbehindertenvertretung (SBV)
Datenschutz beim BEM
Eckpunkte einer Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung
Verzahnung mit dem betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz