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Übergang vom Arbeitsleben in die Rente - Teil 1

Verschiedene Ausstiegsmodelle

Über dieses Seminar

Das Thema „Rente“ ist ein Dauerbrenner. Und das zu Recht. Die geburtenstarken Jahrgänge beenden aktuell und in den kommenden Jahren ihr Arbeitsleben. Der Ausstieg sollte gut geplant und durchdacht sein. Doch häufig werden folgenschwere Fehler bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gemacht, die sich dann – nicht zuletzt – auch finanziell negativ auswirken können.

Um hier Kolleg*innen kompetent beraten zu können bzw. sie an die richtigen Stellen weiter zu vermitteln, darum geht es in diesem Seminar. Es werden verschiedene Formen des Ausscheidens aus dem Erwerbsleben und des Übergangs in den Ruhestand bzw. die Rente besprochen. Anhand von praxisnahen Beispielen werden die Vor- und Nachteile der verschiedenen Wege erläutert und Tipps zum optimalen Renteneintritt gegeben.

Dieses Seminar wird mit 14 Stunden von der DGUV als Weiterbildung für zertifizierte Disability Manager (CDMP) anerkannt.

Seminarinhalte

  • Verschiedene Wege zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses
    • Unterschiedliche Ausstiegsszenarien
  • Mögliche „Beschäftigungsbrücken“ bis zur Rente:
    • Ausscheiden über Krankengeld
    • Ausscheiden über Arbeitslosengeld
    • Ausscheiden über Aufhebungsvertrag – ohne Sperrzeit
    • Ausscheiden über Erwerbsminderungsrente
  • Die verschiedenen Altersrenten und ihre Voraussetzungen:
    • Die Regelaltersrente
    • Die „Rente mit 63“
    • Die Altersrente für langjährig Versicherte
    • Die Altersrente für Schwerbehinderte
  • Praktische Hinweise und verschiedene Beispielrechnungen

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Übergang vom Arbeitsleben in die Rente - Teil 1

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Wir weisen hiermit auf die Notwendigkeit einer ordentlichen Beschlussfassung gem. § 37.6 BetrVG, § 179.4 SGB IX, der Vorschriften der Landespersonalvertretungsgesetze bzw. § 46.6 BPersVG sowie für die kirchlichen Bereiche hin.

Für die Jugend- und Auszubildendenvertretung: gemäß § 58 i.V.m. § 42 Abs. 5 LPVG/NW oder § 62 i.V.m. § 46 Abs. 6 BPersVG bzw. § 65 i.V.m. § 37 Abs. 6 BetrVG