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Mobbing, Schikane, Diskriminierung - Teil 2

Gesprächsführung und betriebliche Öffentlichkeitsarbeit

Über dieses Seminar

Im Teil 1 dieser Seminarreihe ging es um die Definition verschiedener Konfliktformen am Arbeitsplatz, ihre Abgrenzung voneinander sowie um kollektive Regelungen zur Prävention, z.B. in Betriebs- oder Dienstvereinbarungen.
Nun wird es konkreter. Mitglieder der Interessenvertretungen sind keine Therapeuten. Häufig werden sie aber
mit Situationen und Menschen konfrontiert, die dringend professionelle Unterstützung benötigen. In den
Gesprächen mit Betroffenen deutlich zu machen, wo die Möglichkeiten, aber auch die Grenzen des Machbaren
sind, ist wichtig. Es gilt, keine falschen Erwartungen zu wecken und auch sich selbst zu schützen. Deshalb
bekommen die Teilnehmenden im Seminar wertvolle Hinweise für eine professionelle Gesprächsführung mit
Betroffenen.
Unabhängig von Einzelfällen sollten allgemeine Handlungsmöglichkeiten zum Umgang mit Mobbing, Schikane und Diskriminierung parallel auch im Betrieb kommuniziert werden. Das geht nur mit entsprechender Öffentlichkeitsarbeit. Wie das klug und mit Fingerspitzengefühl gemacht werden kann, ist der zweite Schwerpunkt in diesem Seminar.

Dieses Seminar wird mit 14 Stunden von der DGUV als Weiterbildung für zertifizierte Disability Manager (CDMP) anerkannt.

Seminarinhalte

  • Gesprächsführung mit Betroffenen
    o Zuhören, ernst nehmen, klären
    o Gesprächsergebnisse sichern
  • Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Mobbing, Schikane, Diskriminierung
    o Sensible Themen mit Fingerspitzengefühl kommunizieren
    o Die Rolle des Arbeitgebers
  • Konfliktmanagement
    o Entstehung, Entwicklung und Eskalationsstufen

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Mobbing, Schikane, Diskriminierung - Teil 2

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Wir weisen hiermit auf die Notwendigkeit einer ordentlichen Beschlussfassung gem. § 37.6 BetrVG, § 179.4 SGB IX, der Vorschriften der Landespersonalvertretungsgesetze bzw. § 46.6 BPersVG sowie für die kirchlichen Bereiche hin.

Für die Jugend- und Auszubildendenvertretung: gemäß § 58 i.V.m. § 42 Abs. 5 LPVG/NW oder § 62 i.V.m. § 46 Abs. 6 BPersVG bzw. § 65 i.V.m. § 37 Abs. 6 BetrVG