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Neues Arbeitsschutzrecht und Covid 19

Über dieses Seminar

Obwohl es noch keinen wirksamen Schutz und keine Impfung gegen das SARS-CoV-2–Virus gibt und sich die Gefährdungslage auch in den Betrieben nicht wesentlich geändert hat, wird die Wirtschaft langsam immer weiter hochgefahren. Wir müssen aber davon ausgehen, dass uns das  Thema Corona-Virus noch länger beschäftigen wird. Die Frage, vor der alle Betriebe jetzt stehen lautet: Wie soll unter den Bedingungen einer Pandemie möglichst sicher und gesund gearbeitet werden? Die Situation ist in den meisten Branchen und Betrieben so, dass kaum Erfahrungen mit dem Infektionsschutz bei der Arbeit bestehen und sich die Erkenntnisse, Praxiserfahrungen und auch die rechtliche Situation in hoher Geschwindigkeit ändern.

In dieser Situation ist es ein wichtiges Zeichen, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales am 20.04.2020 den sogenannten COVID-19-Arbeitsschutzstandard bekannt gemacht hat. Dieser soll Grundsätze für die Anpassung der betrieblichen Maßnahmen an die Erfordernisse des Infektionsschutzes liefern. Der Standard listet eine Reihe von speziellen Maßnahmen, die in jedem einzelnen Betrieb konkret zu spezifizieren und umzusetzen sind. Es finden sich z.B. Vorgaben an:

  • die Organisation und Koordination der Maßnahmen (z. B. Bildung eines „Krisenstabes“):
  • die Gefährdungsbeurteilung
  • die Arbeitsplatzgestaltung (Festlegung von Abstandsflächen)
  • die Hygiene
  • die Arbeitszeit- und Pausengestaltung
  • Risikogruppen

In diesem Tagesseminar werden die Inhalte des COVID19-Arbeitsschutzstandards und sonstiger wichtiger Grundlagen für den Arbeits- und Gesundheitsschutz vorgestellt und rechtlich eingeordnet. Hierauf aufbauend wird zu diskutieren sein, wie betriebliche Interessenvertretungen in Zeiten von Corona ihre Informations-, Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte nutzen können, um ein Mindestmaß an Sicherheit- und Gesundheit in der Pandemie sicherzustellen.

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