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Arbeits- und Gesundheitsschutz - Teil 1

Grundlagen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes

Über dieses Seminar

Die Belastungen durch Arbeitsverdichtung, Zeit- und Termindruck, digitalen Stress sowie Hitze, Lärm, schweres Heben sowie Tragen, gefährden und schädigen auf Dauer die Gesundheit der Beschäftigten.

Damit die Gesundheit der Kolleg*innen frühzeitig geschützt wird, sind präventive Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sehr wichtig und bieten den betrieblichen Interessenvertretungen eine Fülle an Ausgestaltungsmöglichkeiten für eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen.
Im Seminar werden die grundlegenden Kenntnisse des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, die Pflichten des Arbeitgebers sowie die Aufgaben der betrieblichen Arbeitsschutzakteure erklärt und vorgestellt. Es wird beispielhaft erläutert, wie eine gute Zusammenarbeit zwischen den Arbeitsschutzakteuren, dem ASA und den Interessensvertretungen aussehen könnte, wie die Beteiligten die Interessensvertretungen zu unterstützen haben und wie diese ihre Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte aktiv nutzen können.

Dieses Seminar wird mit 20 Stunden von der DGUV als Weiterbildung für zertifizierte Disability Manager (CDMP) anerkannt.

Seminarinhalte

  • Neue Belastungsfaktoren durch Home-Office und digitalen Stress
  • Arbeitsbelastungen und Beanspruchungen
  • Gesetzliche Grundlagen: Arbeitsschutz- und Arbeitssicherheitsgesetz, Arbeitsschutzverordnungen
  • Arbeitgeberpflichten im Arbeitsschutz
  • Mitbestimmungs-, Beratungs- und Informationsrechte des BR / PR / SBV
  • Eigene Aktivitäten im Arbeitsschutz planen
  • Die Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit, des Betriebsarztes und des Sicherheitsbeauftragten sowie die Rolle des Arbeitsschutzausschusses
  • Die Zusammenarbeit mit den staatlichen Aufsichtsbehörden und Berufsgenossenschaften

 

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Arbeits- und Gesundheitsschutz - Teil 1

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Wir weisen hiermit auf die Notwendigkeit einer ordentlichen Beschlussfassung gem. § 37.6 BetrVG, § 179.4 SGB IX, der Vorschriften der Landespersonalvertretungsgesetze bzw. § 46.6 BPersVG sowie für die kirchlichen Bereiche hin.

Für die Jugend- und Auszubildendenvertretung: gemäß § 58 i.V.m. § 42 Abs. 5 LPVG/NW oder § 62 i.V.m. § 46 Abs. 6 BPersVG bzw. § 65 i.V.m. § 37 Abs. 6 BetrVG