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Aktiv gegen Stress und Burnout am Arbeitsplatz

Was Interessenvertretungen jetzt tun können

Über dieses Seminar

Eine hohe Arbeitsverdichtung, wachsender zeitlicher Druck und die zunehmende Komplexität von
Arbeitszusammenhängen empfinden viele Beschäftigte als belastend. Betroffenen fällt es immer schwerer, ihre
innere Balance zu erhalten.
Chronischer Stress kann zu psychosomatischen Reaktionen (z. B. Unruhe, Schlaflosigkeit) und in der Folge zu
schwerwiegenden Erkrankungen und Burnout führen. Die Statistiken der Krankenkassen bestätigen: Die Zahl der
psychischen Störungen und Erkrankungen steigen kontinuierlich. Motivationsverlust, Erschöpfungszustände und
steigende Fehlzeiten sind an der Tagesordnung. Die hohen Ausfallzeiten aufgrund psychischer Erkrankungen
belasten nicht nur die Betroffenen selbst, sondern auch ihre Teams und Vorgesetzten und somit die gesamte
Organisation.
In diesem Seminar soll ein Verständnis für die Entwicklung psychischer Störungen und Erkrankungen entstehen.
Es werden vielfältige Handlungsmöglichkeiten auf der betrieblichen und individuellen Ebene erörtert.
Die Teilnehmenden lernen, welche präventiven betrieblichen Strategien dabei helfen können, langfristig für ein
gesünderes und zufriedeneres Arbeiten zu sorgen.

Dieses Seminar wird mit 20 Stunden von der DGUV als Weiterbildung für zertifizierte Disability Manager (CDMP) anerkannt.

Seminarinhalte

  • Ursachen von Stress und Burnout
  • Auswirkungen von Burnout und psychischer Belastung
  • Handlungsmöglichkeiten und Präventionsarbeit
  • Fürsorgepflichten des Arbeitgebers
  • Die Rolle der Interessenvertretung
  • Möglichkeiten zur Selbstfürsorge für Beschäftigte stärken
  • Was kann der BR / PR tun, um nicht selbst ins Burnout zu kommen?
  • Strategien zur Stärkung selbst erfahren

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Aktiv gegen Stress und Burnout am Arbeitsplatz

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Wir weisen hiermit auf die Notwendigkeit einer ordentlichen Beschlussfassung gem. § 37.6 BetrVG, § 179.4 SGB IX, der Vorschriften der Landespersonalvertretungsgesetze bzw. § 46.6 BPersVG sowie für die kirchlichen Bereiche hin.

Für die Jugend- und Auszubildendenvertretung: gemäß § 58 i.V.m. § 42 Abs. 5 LPVG/NW oder § 62 i.V.m. § 46 Abs. 6 BPersVG bzw. § 65 i.V.m. § 37 Abs. 6 BetrVG