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Schriftverkehr rund um die BR/PR-Sitzung

Einladung, Protokoll, Beschlüsse

Über dieses Seminar

Es gibt Dinge in der Betriebs- und Personalratsarbeit, die müssen einfach sein. Erstens, weil sie gesetzlich vorgeschrieben sind und zweitens, weil es richtig Ärger geben kann, wenn sie nicht eingehalten werden. Für den Schriftverkehr rund um die BR/PR-Sitzung treffen beide Punkte zu. Im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) und in den Landespersonalvertretungsgesetzen (LPVG) gibt es Vorgaben zur Einladung, zum Protokoll und zur Beschlussfassung.

Nur wenn ordentlich eingeladen wurde, kann auch ein ordnungsgemäßer Beschluss gefasst werden. Um nachzuweisen, dass es gesetzeskonform zuging, braucht der BR/PR ein ordentliches Protokoll. Im Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung wird zuerst geprüft, ob alle den Vorgaben entsprechend eingehalten wurden. Wenn nicht, dann ist der Fall damit erledigt und die Akte wird zugeklappt, bevor es überhaupt losgeht. Es ist sehr ärgerlich, wegen Formfehlern zu verlieren.

Ziel unseres Seminars ist es, die Kompetenzen in Schriftverkehr und Formalien zu stärken, um sich so den Rücken für die inhaltliche Arbeit im Betriebs-/ Personalrat frei zu halten.

Das Mitbringen eines Laptops ist wünschenswert,  aber nicht zwingend erforderlich.

Seminarinhalte

  • Die Präsenzsitzung als Regelfall und die Besonderheiten bei Video- und Telefonkonferenz
  • Beschlussfassung
    o Beschlussfähigkeit, Abstimmung, Rechtsgültigkeit
    o Beschlussfassung online
  • Einladung, Tagesordnung und Anwesenheitsliste für die BR/PPR-Sitzung
    o Ordentliche Tagesordnung als Voraussetzung für eine wirksame Beschlussfassung
    o Änderung / Erweiterung der Tagesordnung
  • Das Protokoll / Niederschrift
    o Wortprotokoll, Verlaufsprotokoll, Ergebnisprotokoll
    o Abschriften und Fristen – Aufbewahrung der Niederschrift
    o Protokoll: Anspruch auf Änderung / Aufnahme einer Erklärung ins Protokoll

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Schriftverkehr rund um die BR/PR-Sitzung

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Wir weisen hiermit auf die Notwendigkeit einer ordentlichen Beschlussfassung gem. § 37.6 BetrVG, § 179.4 SGB IX, der Vorschriften der Landespersonalvertretungsgesetze bzw. § 46.6 BPersVG sowie für die kirchlichen Bereiche hin.

Für die Jugend- und Auszubildendenvertretung: gemäß § 58 i.V.m. § 42 Abs. 5 LPVG/NW oder § 62 i.V.m. § 46 Abs. 6 BPersVG bzw. § 65 i.V.m. § 37 Abs. 6 BetrVG