Arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren und Einigungsstelle
BR-Rechte auf dem richtigen Weg durchsetzen
Über dieses Seminar
Jeder Betriebsrat ist gut beraten, im Konfliktfall zunächst alle innerbetrieblichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um eine Verständigung mit dem Arbeitgeber zu erzielen. Doch dies gelingt nicht immer. Inhaltliche und manchmal auch persönliche Differenzen können für das Scheitern ursächlich sein. Dann stellt sich für den Betriebsrat die Frage, wie er weiter vorgehen soll, um seine Rechte durchzusetzen.
Die Einrichtung einer Einigungsstelle und das arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren sind die Instrumente, die der Gesetzgeber zur rechtlichen Durchsetzung von BR-Rechten bzw. Ansprüchen vorsieht. Doch wann geht was? Welche formalen Voraussetzungen sind zu beachten und zu erfüllen?
Anhand betrieblicher Bespiele und durch den Besuch einer Sitzung beim Landesarbeitsgericht werden beide Verfahren praxisnah erläutert.
Mit Besuch von Verhandlungen am Landesarbeitsgericht Hamm
Seminarinhalte
Das arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren
Voraussetzungen zur Einleitung des Verfahren gem. § 23, 3 BetrVG
Die korrekte Einleitung des Verfahrens
Möglichkeiten der Beendigung
Die Umsetzung des Gerichtsbeschlusses im Betrieb
Einstweilige Verfügung
Das Einigungsstellenverfahren gem. § 76 BetrVG
Voraussetzung zur Bildung
Bildung der Einigungsstelle
Verfahrensablauf und Kosten gem. § 76a BetrVG
Entscheidungsfindung und Abstimmungsverfahren
Umsetzung der Entscheidung bzw. des Spruchs im Betrieb
Typische Regelungsgegenstände in der Einigungsstelle (Ordnung des Betriebes, Arbeitszeit, Urlaubsgrundsätze) u.a. gem. § 87 BetrVG