Mitbestimmung bei Einstellung, Eingruppierung und Arbeitszeit
Über dieses Seminar
Außertarifliche Angestellte („ATler“) sind die Kolleg*innen, die außerhalb der tariflichen Strukturen des Betriebs angesiedelt sind. Das heißt, sie haben eine Sonderstellung, da sie weder zum tariflichen Personal, noch zu den leitenden Angestellten zählen. Im Hinblick auf die Interessenvertretung dieser Gruppe gibt es bei vielen BR-Mitgliedern Unsicherheit und Missverständnisse.
Wie diese Gruppe betriebsverfassungsrechtlich einzuordnen ist und welche Konsequenzen das für die Mitbestimmung hat, wird im Seminar anhand verschiedener Aspekte des Arbeitsverhältnisses von AT-Angestellten besprochen.
Seminarinhalte
Was ist ein AT-Angestellter?
Definition und Abgrenzung zu leitenden Angestellten gem. § 5 BetrVG
Zuständigkeit der Interessenvertretung und Mitbestimmung:
Soziale Angelegenheiten von AT-Angestellten, mögliche Betriebsvereinbarungen