Mitbestimmung bei Einstellung, Eingruppierung und Arbeitszeit
Über dieses Seminar
Außertarifliche Angestellte („ATler“) sind die Kolleg*innen, die außerhalb der tariflichen Strukturen des Betriebs angesiedelt sind. Das heißt, sie haben eine Sonderstellung, da sie weder zum tariflichen Personal, noch zu den leitenden Angestellten zählen. Im Hinblick auf die Interessenvertretung dieser Gruppe gibt es bei vielen BR-Mitgliedern Unsicherheit und Missverständnisse.
Wie diese Gruppe betriebsverfassungsrechtlich einzuordnen ist und welche Konsequenzen das für die Mitbestimmung hat, wird im Seminar anhand verschiedener Aspekte der Arbeitsverhältnisse von ATAngestellten besprochen.
Seminarinhalte
Was ist ein AT-Angestellter?
o Definition und Abgrenzung zu leitenden Angestellten gem. § 5 BetrVG
Zuständigkeit der Interessenvertretung und Mitbestimmung:
o Soziale Angelegenheiten von AT-Angestellten, mögliche Betriebsvereinbarungen
AT-Angestellte und das Individualarbeitsrecht:
o Arbeitszeit – Entgelt – Urlaub - sonstige Entgeltbestandteile
o Mehrarbeit, Vergütung von Mehrarbeit
o Kündigung, Aufhebungsvertrag
Betriebliche Mitbestimmung bei der Entgeltgestaltung für AT-Angestellte
o Vergütungsvereinbarungen und AT-Gehaltssystematik
o Mitgestaltung von Vergütungssystemen, variablen Vergütungen/Tantiemen
o Gehalt, Prämien, Zulagen – Gehaltserhöhungen
o Änderung übertariflicher Vertragsbestandteile
o Einsichtnahme in Lohn- und Gehaltslisten gem. § 80, 2 BetrVG
Betriebsvereinbarung über die Vergütung von AT-Angestellten
o Eckpunkte einer BV zur Vergütung von AT-Angestellten gem. § 87, 10+11 BetrVG, § 77, 3 BetrVG
o Stellenbewertung und Gehaltsgruppenregelung
o Zielvereinbarungen