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Das Urlaubsrecht konsequent umsetzen

Mitbestimmung – Grundsätze – Planung

Über dieses Seminar

Damit die schönste Zeit des Jahres von Beginn an unter einem guten Stern steht, sollte es bei ihrer Planung und Gewährung reibungslos laufen. Alle wissen, dass das nicht immer funktionieren kann, weil unterschiedliche Interessen unter einen Hut zu bringen sind. Das weiß auch der Gesetzgeber. Es gibt ein Bundesurlaubsgesetz und die aktuelle Rechtsprechung dazu hat sich in den letzten Jahren in rasanter Geschwindigkeit weiterentwickelt.
In vielen Betrieben gelten zusätzlich tarifvertragliche Regelungen zum Urlaub. Hinzu kommt das Mitbestimmungsrecht der Interessenvertretungen bei der Entwicklung von betrieblichen Urlaubsgrundsätzen. Im Betrieb Vereinbarungen zu treffen, die gesetzeskonform, praktikabel und im Sinne der Belegschaft sind, ist eine echte Herausforderung.

Seminarinhalte

  • Verfahren der Urlaubsbeantragung und -genehmigung
  • Betriebsferien, Urlaubssperren, Rück- bzw. Widerrufe
  • Wann darf Urlaub abgelehnt werden? Und was passiert dann?
  • Wer ist vorrangig zu behandeln? Schulpflichtige Kinder und weitere soziale Gesichtspunkte
  • Wie viel Urlaub muss ich eigentlich verplanen?
  • Wie lange vorher muss ich meinen Urlaub beantragen?
  • Übertragungsmöglichkeiten des Urlaubs ins nächste Jahr
  • Urlaubsanspruch bei Langzeiterkrankung
  • Kann Urlaub ausbezahlt werden?
  • Urlaub und Wechsel in Teilzeit
  • Vererbbarkeit von Urlaubsansprüchen
  • Eckpunkte einer Betriebs- / Dienstvereinbarung

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Das Urlaubsrecht konsequent umsetzen

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Wir weisen hiermit auf die Notwendigkeit einer ordentlichen Beschlussfassung gem. § 37.6 BetrVG, § 179.4 SGB IX, der Vorschriften der Landespersonalvertretungsgesetze bzw. § 46.6 BPersVG sowie für die kirchlichen Bereiche hin.

Für die Jugend- und Auszubildendenvertretung: gemäß § 58 i.V.m. § 42 Abs. 5 LPVG/NW oder § 62 i.V.m. § 46 Abs. 6 BPersVG bzw. § 65 i.V.m. § 37 Abs. 6 BetrVG