Dieses Seminar ist wie ein Galopp durch das Individual- aber auch durch das Kollektivarbeitsrecht. Vielleicht liegt es in der Natur des Menschen sich hartnäckig zu weigern, mit Irrtümern aufzuräumen, wenn das Ergebnis nicht erfreulich ist.
Doch es nützt ja nichts… Wenn es um Rechte und Pflichten von Beschäftigten, aber auch von Interessenvertretungen geht, dann geht es nicht um Wünsche, sondern um Wahrheiten.
Wir haben Irrtümer, Missverständnisse und Legenden im Arbeitsrecht gesammelt und werden sie in diesem Seminar nach und nach abarbeiten. Am Ende sollte Klarheit herrschen, was Wunsch war und was Wahrheit ist.
Doch vielleicht ist es an der einen oder anderen Stelle ja auch viel besser, als es die meisten vermuten. Allein das zu wissen, lohnt den Seminarbesuch. Im Folgenden ein paar Beispiele, um was es geht.
Seminarinhalte
Keine Kündigung wegen Krankheit
Kein Urlaubsanspruch in der Probezeit
Drei Abmahnungen vor jeder Kündigung müssen sein
Anspruch auf Entfristung, auch bei nur kurzer Weiterbeschäftigung nach Fristende
Abmahnungen müssen nach zwei Jahren aus der Personalakte
BR/PR-Arbeit ist immer Arbeitszeit
Wenn es besser als im Tarifvertrag oder im Gesetz ist, kann der BR alles regeln (Günstigkeitsprinzip)