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Whistleblowing - Betriebliche Missstände öffentlich machen

Konflikt zwischen Loyalität und Strafbarkeit

Über dieses Seminar

Seit Juni 2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)in Kraft. Mit dem Gesetz sollen Hinweisgeber*innen ausdrücklich und gesondert vor Sanktionen geschützt werden. Was aber bedeutet  dies für Arbeitnehmer*innen, die Missstände im Unternehmen zur Anzeige bringen oder Gesetzesverstöße nach außen kommunizieren?

Wer sich erhofft hat, dass diese Whistleblower nunmehr vor jeglicher Art von Kündigungen geschützt wären, wird wahrscheinlich enttäuscht sein. Gleichwohl wird der Schutz der Arbeitnehmer*innen substantiell verbessert und die Arbeitgeber*innen verpflichtet, Kanäle einzurichten, über die Verstöße gegen nationales Recht und EU-Recht gemeldet werden können.

In diesem Seminar werden die Details der aktuellen Rechtslage, insbesondere auch die kündigungsrechtliche Problematik der Whistleblower*innen, umfassend und nachvollziehbar erläutert.

Seminarinhalte

  • Von der EU-Richtlinie zum Hinweisgeberschutzgesetz
  • Hinweisgeberschutzgesetz: welche Folgen hat das Gesetz für Euch als Interessensvertreter*innen
  • Öffentlich machen von Missständen und Kündigungsrecht – Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und des Bundesverfassungsgerichts
  • Pflicht zur internen Abhilfe – immer und unter allen Umständen?
  • Wie sind die Meldestellen zu besetzen bzw. wer kontrolliert deren Arbeit?
  • Meldestellen und Mitbestimmung – ist die Interessenvertretung zu beteiligen?
  • Whistleblowing und Datenschutz: Wie hängt beides zusammen?
  • IT-gestütztes Hinweisgebersystem: Was muss der Arbeitgeber leisten?
  • Eckpunkte einer Betriebs- / Dienstvereinbarung

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