Lernunterlagen

Whistleblowing - Betriebliche Missstände öffentlich machen Neu!

Konflikt zwischen Loyalität und Strafbarkeit

Über dieses Seminar

Seit Dezember 2021 ist die EU-Whistleblower-Richtlinie nationales Recht. Mit ihr sollen Hinweisgeber*innen
ausdrücklich und gesondert vor Sanktionen geschützt werden. Was aber bedeutet dies für Arbeitnehmer*innen,
die Missstände im Unternehmen zur Anzeige bringen oder Gesetzesverstöße nach außen kommunizieren?

Wer sich erhofft hat, dass diese Whistleblower nunmehr vor jeglicher Art von Kündigungen geschützt wären, wird
wahrscheinlich enttäuscht sein. Gleichwohl wird der Schutz der Arbeitnehmer*innen substantiell verbessert und
die Arbeitgeber*innen verpflichtet, Kanäle einzurichten, über die Verstöße gegen nationales Recht und EU-Recht
gemeldet werden können.

In diesem Seminar werden die Details der aktuellen Rechtslage, insbesondere auch die kündigungsrechtliche
Problematik der Whistleblower*innen, umfassend und nachvollziehbar erläutert.

Seminarinhalte

  • Kein nationales Gesetz verabschiedet – wie wendet man die Richtlinie an?
  • Inhalt der Richtlinie
  • Öffentlich machen von Missständen und Kündigungsrecht – Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und des Bundesverfassungsgerichts
  • Pflicht zur internen Abhilfe – immer und unter allen Umständen?
  • Anonyme Anzeigen – (k)eine gute Idee
  • Whistleblowing und Datenschutz: Wie hängt beides zusammen?
  • IT-gestütztes Hinweisgebersystem: Was muss der Arbeitgeber leisten?
  • Eckpunkte einer Betriebs- / Dienstvereinbarung

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Whistleblowing - Betriebliche Missstände öffentlich machen

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Wir weisen hiermit auf die Notwendigkeit einer ordentlichen Beschlussfassung gem. § 37.6 BetrVG, § 179.4 SGB IX, der Vorschriften der Landespersonalvertretungsgesetze bzw. § 46.6 BPersVG sowie für die kirchlichen Bereiche hin.

Für die Jugend- und Auszubildendenvertretung: gemäß § 58 i.V.m. § 42 Abs. 5 LPVG/NW oder § 62 i.V.m. § 46 Abs. 6 BPersVG bzw. § 65 i.V.m. § 37 Abs. 6 BetrVG