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Leistungsentgelt im öffentlichen Dienst

Tarifliche Regelung und betriebliche Praxis

Über dieses Seminar

Seit geraumer Zeit ist im öffentlichen Dienst eine Bezahlung, die sich an Leistung orientiert, möglich. Seitdem ist dieses Thema hoch emotional. „Wie kann ich, z. B. als Erzieherin, nach Leistung bezahlt werden?“ „Was bedeutet „gute“ Erziehung?“ Nur ein Beispiel, an dem deutlich wird, dass Gerechtigkeit und Beurteilung von Leistung bei manchen Tätigkeiten wohl kaum möglich ist. In diesem Seminar beschäftigen wir uns mit intelligenten Regelungen und Dienstvereinbarungen zum Thema Leistungsentgelt. Es geht um betriebliche Systeme, die nachvollziehbar, berechenbar und durchschaubar sind.
Es werden dabei alle Bestimmungen des § 18 TVöD unter die Lupe genommen. Vor allem die Methode der Zielvereinbarung zur Leistungsfeststellung, ist ein Schwerpunkt des Seminars. Dabei geht es um die Objektivierbarkeit von Leistungsprämien. Das ist der Gegensatz zur subjektiven „Nasenprämie“.
In diesem Seminar gehen wir passgenau auf die Bedürfnisse der Teilnehmenden ein, besprechen die derzeit aktuellen
Dienstvereinbarungen und geben konkrete Hinweise für betriebliche Regelungen.

Seminarinhalte

  • Begrifflichkeiten des § 18 TVöD Leistungsentgelt kennenlernen
    o Aus welchen Bestandteilen setzt sich die leistungsbezogenen Anteile des TVöD zusammen?
  • Leistungselemente TVöD
    o Leistungsabhängiger Stufenaufstieg in § 17 Abs. 2 TVöD
    o Führung auf Probe nach § 31 TVöD
    o Leistungselemente im besonderen Teil Entsorgung: § 44 BT–E
  • Leistungsentgelt nach § 18 TVöD (VKA)
    o Inhalt § 18 TVöD = Kurzüberblick
    o Niederschriftserklärungen zu § 18 TVöD (VKA)
    o Begriffe und deren Definition in § 18 TVöD und den zugehörigen Protokollerklärungen
    o Berechnungsgrundlage des für das Leistungsentgelt zur Verfügung stehenden Gesamtvolumens
    o Was passiert, wenn kein betriebliches System für das Leistungsentgelt besteht?
  • Betriebliche Kommission – Auftrag und Arbeitsweise
  • Grundlagen der Mitarbeiterbeurteilung – Zielvereinbarung oder systematische Leistungsbewertung
  • Rechte der Betriebs- und Personalräte
    o Inhalt und Zweck der Mitbestimmung bei Entgeltsystemen
    o Einvernehmliche Dienstvereinbarungen

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