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Neue SeminareGrundlagen für Personalräte

Stellenbewertung und Eingruppierung im öffentlichen Dienst Neu!

Beteiligung des Betriebs- bzw. Personalrats

Über dieses Seminar

Die Eingruppierung ist eine der Komponenten für die Entgeltbestimmung innerhalb der privatrechtlichen
Arbeitsverhältnisse im öffentlichen Dienst. Dem Betriebs- / Personalrat kommt bei der Eingruppierung von
Personal ein Mitbeurteilungsrecht zu. Daher ist es notwendig, die Tarifbestimmungen zur Eingruppierung gut zu
kennen und rechtssicher zu beherrschen um in Streitfällen substanziell zu argumentieren.

Dieses Seminar thematisiert die Stellenbeschreibung als Grundlage für die Eingruppierung sowie die
Voraussetzung für rechtskonforme Stellenbewertungen und bietet praxisorientierte Lösungsoptionen und
Handlungsempfehlungen. Zudem wird die aktuelle Entwicklung bei der Rechtsprechung aufgezeigt. Auch für
konkrete Sachverhaltsfragen aus dem Teilnehmerkreis ist genügend Raum.

Seminarinhalte

  • Anforderungen an Stellenbeschreibungen als Bewertungsgrundlage
  • Grundlagen der Eingruppierung nach §§ 12, 13 TVöD / TV-L
  • Rechtskonforme Übertragung der auszuübenden Tätigkeit
  • Aufbau und Struktur der Entgeltordnung TVöD / TV-L
  • Bildung von Arbeitsvorgängen
  • Systematik zur Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe (Schwerpunkt: allgemeiner
    Verwaltungsdienst, technische Merkmale, IT)
  • Der „sonstige Beschäftigte“
  • Aktuelle Rechtsprechung zum Eingruppierungsrecht

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Stellenbewertung und Eingruppierung im öffentlichen Dienst

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Wir weisen hiermit auf die Notwendigkeit einer ordentlichen Beschlussfassung gem. § 37.6 BetrVG, § 179.4 SGB IX, der Vorschriften der Landespersonalvertretungsgesetze bzw. § 46.6 BPersVG sowie für die kirchlichen Bereiche hin.

Für die Jugend- und Auszubildendenvertretung: gemäß § 58 i.V.m. § 42 Abs. 5 LPVG/NW oder § 62 i.V.m. § 46 Abs. 6 BPersVG bzw. § 65 i.V.m. § 37 Abs. 6 BetrVG