Wer als junger Mensch ins Arbeitsleben startet, ist meist sehr flexibel. Kommt dann später eine Familie, sieht die
Welt plötzlich anders aus. Die Kinderbetreuung muss organisiert werden und „Familienzeit“ bekommt einen
hohen Stellenwert. Irgendwann braucht vielleicht auch ein Elternteil Pflege. Die Phasen des Lebens folgen nun
mal nicht einer betriebswirtschaftlichen Planung oder Kalkulation. Und sich darauf zu verlassen, dass die Frauen
im Bedarfsfall zu Hause bleiben, ist realitätsfremd und nicht wünschenswert. Das sehen zum Glück mittlerweile
auch viele Arbeitgeber*innen so, auch wenn es in den meisten Betrieben bei der praktischen Umsetzung noch
reichlich Luft nach oben gibt. Wie es im Betrieb oder der Dienststelle gehen könnte, welche rechtlichen
Grundlagen es dafür gibt und wie die Interessenvertretung aktiv werden kann, das wird im Seminar geklärt.
Seminarinhalte
Rechtliche Grundlagen, u. a.:
Mutterschutzgesetz
Das Teilzeit- und Befristungsgesetz, „Brückenteilzeit“
Das Pflege- und Familienpflegezeitgesetz: Voraussetzungen und formale Anforderungen sowie die Corona-Sonderregelungen dazu, solange sie relevant sind
Elternzeit: Voraussetzungen und Durchführungsmöglichkeiten insbesondere auch die Neu-Regelungen aus 2021
Das Elterngeld, u. a.:
Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonus
Pflegezeit: wenige Tage bis zwei Jahre
Wer sind die pflegebedürftigen Angehörigen?
Informations- und Mitwirkungsrechte von BR / PR / MAV
Betriebliche Umsetzung, u. a.:
Personalplanung
Arbeitszeitflexibilisierung - Betreuung von Kindern oder Angehörigen