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Über das Beschwerderecht in der Mitbestimmung

Das vernachlässigte Mitbestimmungsrecht effektiv nutzen

Über dieses Seminar

Wie kommt man ohne echtes Mitbestimmungsrecht in die Einigungsstelle? Und das mit nahezu jedem betrieblichen Problem?
Von der Arbeitsüberlastung in einer Abteilung über ungerechte Aufgabenverteilungen bis hin zum ständig rumbrüllenden Vorgesetzten. In all diesen und vielen weiteren Fällen fehlen dem Betriebsrat eigentlich effektive Instrumente für die Unterstützung der betroffenen Kolleg*innen.
Hier bietet das Beschwerderecht aus § 84 und § 85 BetrVG eine wirksame Handlungshilfe, die jedoch im betrieblichen Alltag oft übersehen wird. Wie der Betriebsrat den Fall des ständig rumbrüllenden Vorgesetzten sogar vor die Einigungsstelle bringen kann, wird in diesem Seminar anhand von Praxisbeispielen anschaulich erläutert.

Seminarinhalte

  • Die Beschwerdeführer
  • Die Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats
  • Typische Beschwerdegegenstände (Arbeitsüberlastung, Mobbing, ungerechte
    Aufgabenverteilungen, schikanierende Schichteinteilungen usw.)
  • Das Abhilfeverlangen des Betriebsrats an den Arbeitgeber
  • Die Vorbereitung des Einigungsstellenverfahrens
  • Der Gang des Einigungsstellenverfahrens
  • Das gerichtliche Abhilfeverfahren
  • Überlegungen zur klugen, strategischen Vorgehensweise

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Über das Beschwerderecht in der Mitbestimmung

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Wir weisen hiermit auf die Notwendigkeit einer ordentlichen Beschlussfassung gem. § 37.6 BetrVG, § 179.4 SGB IX, der Vorschriften der Landespersonalvertretungsgesetze bzw. § 46.6 BPersVG sowie für die kirchlichen Bereiche hin.

Für die Jugend- und Auszubildendenvertretung: gemäß § 58 i.V.m. § 42 Abs. 5 LPVG/NW oder § 62 i.V.m. § 46 Abs. 6 BPersVG bzw. § 65 i.V.m. § 37 Abs. 6 BetrVG